Bauherr: VR-Bank Mittelfranken Mitte eG, Promenade 19-23, 91522 Ansbach
Baugrundstück: ehemaliges Hopfenhallenareal, Bahnhofstr. 2-4 Fl. Nr. 1196/20, 1201/2, 1202/2 Gmk. Spalt
Bauvorhaben: Neubau eines Gebäudekomplexes mit Bank und Warenmarkt in Spalt
Antragsnummer: 60/23
Auf den Flurstücken 1196/20, 1201/2, 1202/2 Gmk. Spalt wurde bereits Ende 2022 ein Antrag auf Baugenehmigung Neubau eines Gebäudekomplexes mit Bank und Warenmarkt in Spalt von der VR-Bank Mittelfranken Mitte eG, Promenade 19-23 Ansbach gestellt.
Das Bauvorhaben wurde bisher noch nicht genehmigt, es erfolgten aber wesentliche Änderungen zur Anpassung an die jetzigen Gegebenheiten. Eine Tektur wäre nur bei einem bereits genehmigten Bauvorhaben möglich, weshalb es sich bei dem jetzt eingereichten Bauantrag um eine Änderung der bisherigen Planungen handelt.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ der Stadt Spalt und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft.
In dem Gebäudekomplex entlang der Bahnhofstraße (Bahnhofstr. 2) sollen im längs zu errichtenden Gebäude im Erdgeschoss Geschäftsgebäude (Bäckerei-Café) sowie die Geschäftsstelle der VR Bank entstehen. Im Obergeschoss sind Wohnungen geplant. Zur Veränderung der bisherigen Planung wird das Untergeschoss in diesem Gebäude nun nicht mehr realisiert. Die bisher im UG angesiedelten Technikräume, Sozialräume Toiletten finden nun teilweise im EG ihren Platz, größtenteils im 1. OG.
Die Bereiche Bank sowie Café werden flächenmäßig nur unwesentlich verkleinert. Dies wird durch eine bessere Ausnutzung der Fläche bewerkstelligt. Bei den Plätzen im Innenbereich ergibt sich im Vergleich zu der ersten Planung mit 65 Plätzen keine Veränderungen. Bei den 2 Wohneinheiten, welche im 1. OG untergebracht sind, vermindert sich die Wohnfläche.
Die bisher geplanten Kellerabteile zu den Wohnungen werden nicht realisiert.
Im 2. OG. dieses Gebäudes ergeben sich nur minimale Änderungen. Beide Gebäude werden mit extensiv begrüntem Flachdach realisiert.
Im Gebäude 2 (Bahnhofstr. 4) soll im EG der Warenmarkt der Raiffeisen-Warenmarkt-GmbH mit Lager, Büro- und Sozialraumflächen sowie den Technikräumen unterkommen. Das im Ursprung EG plus 1 OG geplante Gebäude wird nun als Gebäude mit 1 Vollgeschoss realisiert.
Durch das Einziehen der Technik aus dem UG in das EG werden Sozialräume sowie die Verkaufsfläche von vormals 667 m² auf nun 630 m² verkleinert. Das bisher geplante Treppenhaus ist nicht mehr nötig.
Das im 1. OG geplante Büro für Softwareentwicklung wird nicht realisiert. Die Dachterrasse sowie der gesamte 1. Stock der bisherigen Planung wird nicht ausgeführt.
Beide Gebäude werden gemäß dem Bebauungsplan Nr. 61 Hopfenhallenareal errichtet. Die festgelegte Geschoßflächenzahl wird eingehalten, auch werden die Baukörper im Wesentlichen wie im Bebauungsplan ausgebildet.
Die Überschreitungen der Baugrenzen wurden zu den bisherigen Planungen reduziert. Der Stellplatzbedarf wurde in Vorgesprächen mit dem Landratsamt mit Herrn Pfaffenritter auf 41 Stellplätzen festgelegt.
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Es wurden Anträge bezüglich
BayBO Art. 6 Abs. 3 1. Halbsatz: Abstandsflächen dürfen sich nicht überdecken.
Überdeckung der beiden gegenüberliegenden Abstandsflächen von Wohn- und Geschäftshaus (Warenmarkt) im Bereich des Verbindungstracktes. Hier ist die Realisierung des Zwischenbaus nicht anders möglich und hat keinen wesentlichen Einfluss auf die Baugestaltung.
Im Bebauungsplan „Hopfenhallenareal“ sind Baugrenzen festgesetzt.
Ein Nebengebäude für Mülllagerung und Einkaufswagen mit Vordach soll außerhalb der Baugrenzen auf der im B-Plan festgesetzten Freiverkaufsfläche errichtet werden.
Überschreitung der Baugrenzen mit Vordächern und Balkone im Westen und Süden. Zur Erhöhung der Wohnattraktivität werden hier für mit Vordächern und Balkonen die Baugrenzen überschritten. Hierzu erfolgte eine Abstimmung mit Herrn Kreisbaumeister Möllenkamp sowie der Stadt Spalt.
Die Begründung zu dem Antrag auf Befreiung wurde im Antrag schriftlich niedergelegt und zuvor mit der Stadt Spalt sowie dem Landratsamt Roth abgesprochen. Die unwesentlichen Überschreitungen fanden bereits in Vorab-Gesprächen die Zustimmung des LRA, siehe Aktennotiz LRA Pfaffenritter und Architekt.
Die nachbarschaftliche Zustimmung ist vollständig erfolgt. Die nachbarschaftliche Zustimmung wurde gegeben.
Stellplätze:
Die Anzahl der Stellplätze wurde im rechtskräftigen Bebauungsplan „Hopfenhallenareal“ festgelegt.
Weiterhin wurde die Stellplatzsituation im Städtebaulichen Vertrag zwischen dem Bauherrn und der Stadt Spalt geschlossen.
Gemäß der Stellplatzberechnung werden für den Gebäudekomplex 41 Stellplätze gefordert.
Übertrag aus Bestand: 11 Stück
5 Stück werden laut städtebaulichem Vertrag in der geplanten Tiefgarage Netterbau errichtet
Es sollen 25 Stellplätze abgelöst werden. Diese werden als öffentliche Parkplätze von der Stadt in der Industriestr. In Teilen sowie auf dem Areal Hopfenhalle seitens der Stadt Spalt geschaffen. Hierzu wurden Regelungen im städtebaulichen Vertrag im Vorfeld getroffen.
Die ursprünglichen Planungen wurden den Sitzungsunterlagen in Papierform im Sitzungssaal hinterlegt.