Antrag auf Vorbescheid - Erweiterung des bestehenden Einfamilienhauses auf Fl. Nr. 734/2 Gmk. Wernfels


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 05.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) Sitzung des Stadtrates 05.09.2023 ö beschließend 15

Sachverhalt

Bauherr:        Bautenbuch 61/23

Baugrundstück:        Fl. Nr. 734/2 Gmk. Wernfels, Theilenberg 47

Bauvorhaben:        Errichtung eines eingeschossigen Anbaus an ein bestehendes Einfamilienhaus

Antragsnummer:        61/23

Auf dem Flurstück 734/2 der Gemarkung Wernfels wurde von den Bauherren Bautenbuch 61/23 ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines eingeschossigen Anbaus an ein bestehendes Einfamilienhaus gestellt.

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich gemäß Flächennutzungsplan im Außenbereich und wird nach § 35 BauGB geprüft. 

Nach § 35 Abs. 4 Nr. 1, Nr. 4 sowie ausschlaggebend Nr. 5 Buchstabe c) BauGB kann ein Bauvorhaben zugelassen werden, wenn keine öffentlichen Belange der Erweiterung entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist. Unter Abs. 4 Nr. 5 sind Erweiterungen von Bestandsgebäuden aufgeführt, auch wenn im nachfolgenden Fall der Eigentümer nur den Wohnraum des Bestandsgebäudes erweitern will, ohne eine zusätzliche Wohneinheit zu schaffen.

§ 35 BauGB

(2) Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

(4)
5.
die Erweiterung eines Wohngebäudes auf bis zu höchstens zwei Wohnungen unter folgenden Voraussetzungen:
a)
das Gebäude ist zulässigerweise errichtet worden,
b)
die Erweiterung ist im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse angemessen und
c)
bei der Errichtung einer weiteren Wohnung rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass das Gebäude vom bisherigen Eigentümer oder seiner Familie selbst genutzt wird.

An das bisher nicht selbst genutzte Haus, Gebäudeklasse 1 (leerstehend) soll ein eingeschossiger Anbau mit begrüntem Flachdach mit PV-Anlage angebaut werden. Das bisherige Wohngebäude kann in seiner jetzigen Kubatur und Größe für eine Familie nicht sinnvoll genutzt werden. 
Das bisherige Gebäude ist gemäß Flächennutzungsplan im Ortsbereich/Grenze. Der Anbau soll dagegen im Außenbereich realisiert werden. Das Landschaftsschutzgebiet wird durch den Anbau knapp nicht tangiert. 
Das Flachdach soll extensiv begrünt werden, damit es sich an die umliegende Landschaft (Außenbereich) eingliedert. 

Im Antrag auf Vorbescheid wurde die Frage gestellt, ob das Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Hier muss die Entscheidung durch das Landratsamt Roth, Baugenehmigungsbehörde mit Einbeziehung der Unteren Naturschutzbehörde erfolgen. 
Seitens der Stadt Spalt kann nur das Einvernehmen zu der geplanten Erweiterung des bisherigen Wohnhauses erfolgen. Der Bauherr wurde in einer Bauberatung auf das Bauen im Außenbereich hingewiesen, auch auf die Maßregelungen, da sich in dem Bereich ein geschütztes Bodendenkmal befindet. 
Stellplätze sind auf eigenem Grund vorhanden/realisierbar.
Nie nachbarschaftliche Zustimmung ist vollständig erfolgt. 


Aus Sichtweise des 1. Bürgermeisters sowie des Stadtbauamtes ist das Schaffen von Wohnraum auch in dörflichen Gebieten durch Aufwertung von Bestehenden Gebäuden wünschenswert. Es sollte Wohnraumnutzung durch Leerbestandshäuser ermöglicht werden.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu der Bauvoranfrage zur Zulässigkeit Errichtung eines eingeschossigen Anbaus an ein bestehendes Einfamilienhaus auf Fl. Nr. 734/2 Gmk. Wernfels, Theilenberg 47 des Bauherrn Bautenbuch 61/23.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu der Bauvoranfrage zur Zulässigkeit Errichtung eines eingeschossigen Anbaus an ein bestehendes Einfamilienhaus auf Fl. Nr. 734/2 Gmk. Wernfels, Theilenberg 47 des Bauherrn Bautenbuch 61/23.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Datenstand vom 17.06.2024 09:45 Uhr