Bauherr: Max Netter GmbH
Baugrundstück: ehemaliges Hopfenhallenareal, Fl. Nr. 1202/2 Gmk. Spalt
Bauvorhaben: Neubau von 24 Eigentumswohnungen mit Tiefgarage
Antragsnummer: 57/23
Auf dem Flurstück 1202/2 Gmk. Spalt wurde ein Antrag auf Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau von 24 Eigentumswohnungen von der Max Netter GmbH, Hagenbucher Str. 31, 91171 Greding gestellt. Nach Überprüfung der Unterlagen wurde die Vorlage im Genehmigungsfreistellung nicht festgestellt und die Vorlage wird als Antrag auf Baugenehmigung weiter behandelt.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ der Stadt Spalt und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft. Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Es wurden 2 Anträge auf Befreiungen gestellt.
Geplant ist ein Gebäudekomplex mit 2 Häusern.
Das Haus 1 liegt hin zur Weingarter Straße in einer L-Form gemäß der vorgegebenen Kubaturen des Bebauungsplanes. Das Haus 2 wird rechteckig nach Osten hin geplant.
Im Haus 1 befindet sich im UG die Tiefgarage mit 32 Stellplätzen, großzügigen Fahrradstellplätzen sowie Kellerabteilen und Technikräumen.
Die 24 Eigentumswohnungen sollen als 12 Eigentumswohnungen zu Wohnzwecken sowie 12 Servicewohnungen errichtet werden. Diese als Eigentumswohnung für Menschen mit besonderen Ansprüchen verkauft, zeichnen sich durch behindertengerechte Ausstattung zur leichten Bedienbarkeit und dem altersgerechten Wohnen aus.
Im EG beider Häuser werden genau wie im 1. OG sowie 2. OG Wohneinheiten errichtet.
Die Maße beider Gebäude sowie die Schnitte der Wohnungen sind den Plänen zu entnehmen. Das Flachdach wird nach Fertigstellung begrünt.
Es wurden Anträge auf Befreiungen für Haus 2 gestellt: Die Baulinie im Osten wird durch den Gebäudevorsprung – aufgrund einer Terrasse im Westen, sowie die Baugrenze im Osten überschritten. Haus 1 hält die Maßregelungen des Bebauungsplanes ein.
Im Bebauungsplan „Hopfenhallenareal“ sind Baugrenzen festgesetzt.
Überschreitung bei Haus 2 der festgesetzten Baugrenze sowie der Baulinie
Im Bebauungsplan wurde die Grundfläche Gebäude 2 auf höchstens 365 m² festgelegt und mit 446, 52 m² überschritten. Im Bebauungsplan wurde die Geschossfläche Haus 2 mit höchstens
1095 m² festgesetzt und mit 1293,18 m² überschritten. In der Summe beider Häuser werden die gesamten Grund- und Geschossflächen eingehalten.
Die nachbarschaftliche Beteiligung wurde durchgeführt. 1 der beteiligten 3 Nachbarn hat seine Zustimmung gegeben.
Der Antrag auf Abstandsflächenübernahme wurde gestellt, jedoch von dem Eigentümer dienendes Grundstück nicht unterzeichnet. Falls dieser nicht stattgegeben wird, wäre ein Antrag von den Vorschriften der Abstandsflächen für diese unwesentliche, nur wenige cm betragende Überschneidung auf den Privatgrund seitens des Bauherrn an das LRA zu stellen.
Es werden ausreichend Stellplätze gemäß des städtebaulichen Vertrages errichtet. Die übrigen Stellplätze werden an den Bauherrn VR Bank vermietet.