Bauantrag - Ersatzneubau eines Einfamilienhauses auf Fl. Nr. 997/2 Gmk. Wernfels, Untererlbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 05.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) Sitzung des Stadtrates 05.09.2023 ö beschließend 17

Sachverhalt

Bauherr:        Bautenbuch 58/23

Baugrundstück:        Fl. Nr. 997/2 Gmk. Wernfels, Untererlbach 19

Bauvorhaben:        Ersatzneubau eines Einfamilienhauses

Antragsnummer:        58/23

Auf dem Flurstück 997/2 der Gemarkung Wernfels wurde von den Bauherren Bautenbuch 58/23 ein Antrag auf Baugenehmigung zum Ersatzneubau eines Einfamilienhauses gestellt.

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich gemäß Flächennutzungsplan im Außenbereich und wird nach § 35 BauGB geprüft. 

Gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB darf ein Ersatzneubau im Außenbereich erstellt werden, wenn: 2.
die Neuerrichtung eines gleichartigen Wohngebäudes an gleicher Stelle unter folgenden Voraussetzungen:
a)
das vorhandene Gebäude ist zulässigerweise errichtet worden,
b)
das vorhandene Gebäude weist Missstände oder Mängel auf,
c)
das vorhandene Gebäude wurde oder wird seit längerer Zeit vom Eigentümer selbst genutzt und
d)
Tatsachen rechtfertigen die Annahme, dass das neu errichtete Gebäude für den Eigenbedarf des bisherigen Eigentümers oder seiner Familie genutzt wird; hat der Eigentümer das vorhandene Gebäude im Wege der Erbfolge von einem Voreigentümer erworben, der es seit längerer Zeit selbst genutzt hat, reicht es aus, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass das neu errichtete Gebäude für den Eigenbedarf des Eigentümers oder seiner Familie genutzt wird,

Das bisherige Wohnhaus bestehend aus 3 Teilen soll niedergelegt werden. Anstelle des Bestandes soll ein einzelnes Gebäude mit den Maßen Höhe 9 Meter, DN 45 °, 12,5 Meter x 10 Meter in zweigeschossiger Bauweise errichtet werden. Das Gebäude passt sich des Weiteren in das Ortsbild der bestehenden Bebauung von Untererlbach ein. 
Die Vorgaben des § 35 Abs. 4 Nr. 2 Buchstaben a, b, d BauGB werden erfüllt, womit die Zulässigkeit aus Sicht des Amtes für Planung, Bau und Umwelt Stadt Spalt gegeben sind.

Die Erschließung ist nach der Flurneuordnung gesichert. Parkplätze sind bereits in einer neueren Garage ausreichend hergestellt. Die nachbarschaftliche Beteiligung ist vollständig mit Unterschrift vorhanden. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag des Bauherrn Bautenbuch  58/23 zum Ersatzneubau eines Einfamilienhauses auf Fl. Nr. 997/2 Gmk. Wernfels, Untererlbach 19

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag des Bauherrn Bautenbuch  58/23 zum Ersatzneubau eines Einfamilienhauses auf Fl. Nr. 997/2 Gmk. Wernfels, Untererlbach 19

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
SR Lüdke hat die Sitzung verlassen.

Datenstand vom 17.06.2024 09:45 Uhr