Bauantrag - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl. Nr. 324/30 Gmk. Wernfels


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 05.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) Sitzung des Stadtrates 05.09.2023 ö beschließend 18

Sachverhalt

Bauherr:                Bautenbuch 59/23

Baugrundstück:        Fl. Nr. 324/30 Gmk. Wernfels, An der Orchideenwiese 19

Bauvorhaben:        Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Antragsnummer:        59/23 


Auf dem Flurstück 324/30 Gmk. Wernfels wurde ein Antrag auf Baugenehmigung zum Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage des Bauherrn Bautenbuch 59/23 gestellt. 

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 59 „Wernfels, Burgblick“ der Stadt Spalt und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft. Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Es wurden 2 Anträge auf Befreiungen gestellt.
Um den Eingangsbereich zwischen Garage und Begrünungsfläche weitläufiger zu halten, soll die Garage nach Süd-Ost geschoben werden. Hier wird die Baugrenze überschritten. 


7.1 Garagen und Carports sind nur auf den dafür eingezeichneten Flächen zulässig. 
Im Planblatt sind Baugrenzen dargestellt und festgelegt.
Die Garage soll überschreitet die dargestellte Fläche für Garagen und überschreitet die Baugrenze um 1,49 m (9,3 m²)


9.4 Überschreitung der Dachgaubenlänge: …dabei darf maximal die Gesamtlänge der Dachgauben nicht mehr als 2/3 der Trauflänge einer Dachseite aufweisen.
Überschreitung der max. Dachgaubenlänge von 2,50 m.

Stellplätze werden ausreichend geschaffen. Die Nachbarschaftliche Zustimmung ist vollständig vorhanden. 

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Baugenehmigung des Bauherrn Bautenbuch 59/23 zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl. Nr. 324/30 Gmk. Wernfels.



Beschluss 2:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Befreiung hinsichtlich überschreiten der Baugrenze um 1,49 m sowie Setzen der Garage mit Überschreitung der hierfür zulässigen Fläche des Bauherrn Bautenbuch 59/23 auf Fl. Nr. 324/30 Gmk. Wernfels.


Beschluss 2:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Befreiung hinsichtlich überschreiten der max. Dachgaubenlänge des Bauherrn Bautenbuch 59/23 auf Fl. Nr. 324/30 Gmk. Wernfels.

Beschluss 1

Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Baugenehmigung des Bauherrn Bautenbuch 59/23 zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl. Nr. 324/30 Gmk. Wernfels.

--- 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Befreiung hinsichtlich überschreiten der Baugrenze um 1,49 m sowie Setzen der Garage mit Überschreitung der hierfür zulässigen Fläche des Bauherrn Bautenbuch 59/23 auf Fl. Nr. 324/30 Gmk. Wernfels.

--- 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Beschluss 3

Beschluss 3:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Befreiung hinsichtlich überschreiten der max. Dachgaubenlänge des Bauherrn Bautenbuch 59/23 auf Fl. Nr. 324/30 Gmk. Wernfels.

--- 3

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Datenstand vom 17.06.2024 09:45 Uhr