Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 05.09.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Spalt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.02.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57 „Am Bahngarten“ im Ortsteil Wasserzell mit integriertem Grünordnungsplan beschlossen und den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt. Ziel ist das Schaffen von Wohnraum im Gemeindegebiet.
Die ortsübliche Bekanntmachung der Aufstellung und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte am 01.03.2023.
Gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 09.03.2023 bis einschließlich 10.04.2023 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Gleichzeitig erfolgte die frühzeitige Behördenbeteiligung bzw. die frühzeitige Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB.
Aufgrund der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB sind entsprechende Einwendungen, Anregungen und Hinweise eingegangen.
Die Einwendungen, Anregungen und Hinweise der Öffentlichkeit, der einzelnen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind mit Einzelbeschlüssen im Rahmen der Abwägung durch den Stadtrat der Stadt Spalt zu entscheiden. Die Abwägungstabelle im Anhang (Anlage 1) ist Bestandteil der Beschlussvorlage.
Infolge der eingegangenen Einwendungen, Anregungen und Hinweise wurde die Planung entsprechend angepasst. Insbesondere der Einwand des Landratsamt Roth führte zu einer wesentlichen Änderung der Planung von einer zweireihigen Bebauung in eine einreihige Bebauung. Dem Landratsamt wurden daraufhin vier Varianten einer einreihigen Bebauung vorgelegt und es wurde eine Variante als zustimmungsfähig ausgewählt.
Statt der zuvor fünf vorgesehenen Bauparzellen sind nun noch vier Parzellen vorgesehen, was auch zur Erübrigung der zuvor erforderlichen Stichstraße führt. Die abgrenzende Grünfläche zur anschließenden landwirtschaftlichen Fläche ist mit 9-15 Metern deutlich breiter als in der vorangegangenen Planung (Gegenüberstellung siehe Anlage 7).
Auch die künftigen erhöhten Anforderungen an die energetische und ressourcenbewusste Bebauung wurden ergänzt.
Diese veränderte Planung ist der Anlage 2 zu entnehmen.
Soweit das Abwägungsergebnis der ersten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung keine darüber hinaus gehenden planerischen Maßnahmen oder Änderungen zur Folge hat, kann anschließend der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 57 „Am Bahngarten“ in Wasserzell (Anlage 2), in der Fassung vom 05.09.2023 mit der Erläuterung und Begründung (Anlage 3), gefasst werden.
Beschlussvorschlag
- Der Stadtrat behandelt die eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 57 „Am Bahngarten“ im Ortsteil Wasserzell im Rahmen von Einzelbeschlüssen.
Nach erfolgter Abwägung wird dem Stadtrat folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:
- Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Entwurf des Bebauungsplan Nr. 57 „Am Bahngarten“ in Wasserzell (Anlage 2) in der aktuellen Fassung vom 05.09.2023 mit der Erläuterung und Begründung (Anlage 3) und Umweltbericht (Anlage 4) einschließlich saP (Anlage 5 und 6), nach erfolgter Abwägung, der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen, zu billigen und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
- Der Stadtrat Spalt beauftragt die Verwaltung zur Durchführung der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 57„Am Bahngarten“ in Wasserzell.
Beschluss 1
- Der Stadtrat behandelt die eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 57 „Am Bahngarten“ im Ortsteil Wasserzell im Rahmen von Einzelbeschlüssen.
Nach erfolgter Abwägung wird dem Stadtrat folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1
Beschluss 2
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Entwurf des Bebauungsplan Nr. 57 „Am Bahngarten“ in Wasserzell (Anlage 2) in der aktuellen Fassung vom 05.09.2023 mit der Erläuterung und Begründung (Anlage 3) und Umweltbericht (Anlage 4) einschließlich saP (Anlage 5 und 6), nach erfolgter Abwägung, der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen, zu billigen und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1
Beschluss 3
Der Stadtrat Spalt beauftragt die Verwaltung zur Durchführung der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 57„Am Bahngarten“ in Wasserzell.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1
Datenstand vom 17.06.2024 09:45 Uhr