Vollzug Haushaltsrecht; Vorläufiges Ergebnis der Jahresrechnung 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 05.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) Sitzung des Stadtrates 05.09.2023 ö 26

Sachverhalt

Das Jahresergebnis 2022 ist gemäß der gesetzlichen Vorgaben nach der Bayerischen Gemeindeordnung Art. 102 Abs. 2 GO dem Stadtrat nach Ende des Haushaltsjahres vorzulegen. Auf die weiteren rechtlichen Ausführungen wurde im Rechenschaftsbericht hingewiesen. Aufgrund des Arbeitsumfanges und der Personalsituation der Verwaltung konnte dieser Termin nicht eingehalten werden. 

Das vorläufige Rechnungsergebnis des Rechnungsjahres 2022 sieht folgendes Ergebnis vor:

Gesamthaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit                        EUR 17.191.283,74
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit                        EUR   4.627.605,80
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit                EUR 12.563.677,94

Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt ist in einer äußerst hohen Zuführung von EUR 1.359.903,96 € erfolgt.

Die Mindestzuführung nach § 22 Abs. 1 KommHV konnte damit sichergestellt werden, es wurden der „Allgemeinen Rücklage“ im Haushaltsjahr 2022 Haushaltsmittel in Höhe von 1.487.950,18 € entnommen.

Auf den beiliegenden Rechenschaftsbericht und die näheren Angaben zur Entwicklung des Ergebnisses der Jahresrechnung 2022 wird hingewiesen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt nimmt von dem vorläufigen Ergebnis der Jahresrechnung 2022 Kenntnis. Die Jahresrechnung wird nach Beschlussfassung zur weiteren Prüfung und Feststellung des Rechnungsergebnisses an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen

Datenstand vom 17.06.2024 09:45 Uhr