Mitteilung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 05.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) Sitzung des Stadtrates 05.09.2023 ö informativ 30

Sachverhalt

- Niederschrift der Verbandsversammlung über die 15. Sitzung der Reckenberg-Gruppe vom 04.07.2023 


- Info Stadtbauamt über neue Dammbauten des Bibers am Hatzelbach (s. Anlage)



Kommunalunternehmen Gewerbepark Mittelfranken Süd gKU, Bebauungsplan Nr. 1 „Unterlerchfeld“

Das Kommunalunternehmen Gewerbepark Mittelfranken Süd gKU hat in seiner Sitzung am 10.05.2023 die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 1 „Unterlerchfeld“ beschlossen. Das Bebauungsplanverfahren erfolgt derzeit. 

Die Erschließungsmaßnahmen sollen 2024 durchgeführt werden.


Abschluss des Windkümmerers
Der Stadtrat hat in der Sitzung am 01.08.2023 alle Informationen für die Vorbehaltsgebiete Windkraft erhalten. 

Das Vorbehaltsgebiet WK 76 erfolgt mit der Umsetzung der Gemeinde Georgensgmünd, der Städte Abenberg und Spalt. Es erfolgt die Einladung zum Termin 27.09.2023 um 20.00 Uhr im Hopfensaal im Sport- und Kulturzentrum Papiermühle in Georgensgmünd. In der Anlage wird der Entwurf der Vereinssatzung beigefügt. Ziel ist die Gründung des Vereins zur Umsetzung des Vorbehaltsgebietes. 

Den Abschlussbericht der Stadt Spalt des Windkümmerers, Erich Maurer der Energie-Nordbayern GmbH wird ebenfalls vorgelegt. Ein weiterer Antrag zur Fortsetzung der Tätigkeit des Windkümmerers ist von der Stadt Spalt erfolgt. 



Abwasserbeseitigung und Niederschlagswasserableitung des Baugebietes Maierhof mit Erweiterung

Beim letzten Baustellentermin wurden die Restarbeiten besprochen. Laut Aussage der Firma Engelhard werden die Bauarbeiten noch ca. 1 Woche andauern. Der Asphalttermin für die Industriestraße ist witterungsbedingt für Montag, 04.09.2023 terminiert. Vor dem Asphalttermin wird das Planum vom Ingenieurbüro Klos abgenommen. 





Denkmalschutz /Photovoltaik

Anträge gehen über die Untere Denkmalschutzbehörde ein. Keine Entscheidungserfordernis bei der Kommune. 
Die Gestaltungssatzung wurde vorbesprochen zwischen Bauamt und dem Sanierungsträger Fa. Bayerngrund. Ein weiterer Abstimmungstermin erfolgt am 05.09.2023. Des Weiteren ist eine Beteiligung der Regierung von Mittelfranken notwendig. 

Der neue Gesetzentwurf über die Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes erfolgte am 01.07.2023 und ist Grundlage. 

Wortlaut des Gesetzentwurfes:
„Dient die Maßnahme der Gewinnung erneuerbarer Energien oder zur energetischen Verbesserung, kann die Erlaubnis in den Fällen des Satzes 1 oder 2 nur versagt werden, soweit überwiegende Gründe des Denkmalschutzes entgegenstehen und diese nicht durch Nebenbestimmungen zur Art der Umsetzung Rechnung getragen werden kann.“

Hinweis:
Der neue Satz 3 betrifft Photovoltaik, Solarthermie und Geothermie, Anlagen, die im oder am Baudenkmal angebracht werden sowie die energetische Verbesserung von Denkmälern. Dabei ist die Substanz des Baudenkmals, so weit wie möglich, zu erhalten. Entsprechend dem Vorgehen im übrigen Bereich der erlaubnispflichtigen Maßnahmen an Baudenkmälern sind dafür ausreichende Unterlagen durch fachliche geeignete Planer (z.B. Energieberater in Baudenkmal) vorzulegen. 

Die denkmalfachliche Abstimmung erfolgt mit dem BLfD, gem. Art. 15 Abs. 2 Bayerisches Denkmalschutzgesetz. Etwaige zusätzliche Kosten für fachlich abgestimmte denkmalverträgliche Lösungen werden von diesen als denkmalbedingte Mehraufwendungen für mögliche direkte oder indirekte Förderungen anerkannt. 

Bei Solaranlagen soll die Denkmalverträglichkeit anhand der unterschiedlichen Anforderungen des äußerst vielfältigen denkmalgeschützten Bestandes in grundsätzlicher Abstimmung mit dem BLfD nach einem Stufenmodel ausgerichtet werden. Bei mehreren Alternativen ist die Denkmalverträglichste zu verfolgen. Dabei sollen auch Flächen, die nicht im öffentlichen Raum einsehbar sind, (auch) herkömmliche Anlagen regelmäßig erlaubnisfähig sein. 

In Ensembles sollen vom öffentlichen Raum einsehbaren Flächen entsprechende Anlagen, die mit dem Erscheinungsbild des Ensembles denkmalfachlich vereinbar (z. B. in die Dachfläche integrierte Anlage, Folien etc.) sind, regelmäßig erlaubnisfähig sein. 

Bei Einzeldenkmälern sollen vom öffentlichen Raum aus, einsehbare Flächen denkmalverträgliche PV-Anlagen, die mit dem Erscheinungsbild des Denkmals im Einzelfall denkmalfachlich vereinbar, (z.B. Solarziegel, Solarfolien, in die Dachfläche integrierte Anlagen ect.) und ohne nachteilige Auswirkungen auf die Substanz ebenfalls regelmäßig erlaubnisfähig sein. 

Es ist jedoch zu vermuten, dass hierzu auch noch Informationen vom BLfD zur Orientierung erfolgen werden. 

Die Stadt Spalt wird trotzdem zeitnah ihr Gestaltungsprogramm in Zusammenarbeit mit dem Sanierungsträger und der Regierung von Mittelfranken überarbeiten. Speziell für Energieanlagen in einsehbarem Ensemble und im Denkmalschutzbereich ist ein erhöhter Aufwand zur Realisierung zu betreiben. 


 

Datenstand vom 17.06.2024 09:45 Uhr