Bauherr: Bauherr Bautenbuch 73/23
Baugrundstück: Fl. Nr. 603 Gmk. Fünfbronn, Schnittling 10
Bauvorhaben: Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
Antragsnummer: 73/23
Auf dem Flurstück 603 der Gmk. Fünfbronn wurde von dem Bauherrn, Bautenbuch 73/23 ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage gestellt.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.
- „Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“
Das Gebäude fügt sich in die umliegenden Nachbarbebauungen ein.
Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienhauses als Grenzbebauung zu Fl. Nr. 588 (im Eigenbesitz) mit Doppelgarage als Grenzbebauung zu Fl. Nr. 602 (Nachbar), siehe Planunterlagen.
Im Antragsschreiben werden Punkte genannt, die zu berücksichtigen sind:
- Gauben wie im Plan dargestellt
- Grenzbebauung mit Doppelgarage an Nachbarhalle mit gegenseitigem Anbaurecht
- Dachneigung und Dachfarbe rot
- Erschließung des Grundstücks mit Zufahrt über Flurnr. 588
- Grundstücke werden dementsprechend neu vermessen
- Erschließung des neuen BV. durch die Gemeinde gesichert (Wasser, Abwasser)
- Kamin / Abstandsflächen
Vereinbarungen über die Erlaubnis zur Bebauung des Flurstücks Nr. 603 und über das gegenseitige Recht des Gebäudeanbaus an Grundstücksgrenzen wurden den Bauantragsunterlagen beigelegt.
Die Abstandsflächen werden auf dem zu bebauenden Flurstück Nr. 603, da direkte Grenzbebauung zu Fl. Nr. 588, nicht eingehalten. Eine Anfrage zur Befreiung von Abstandsflächen liegt bei.
Das Grundstück soll in Zukunft unterteilt werden. Auf dem anderen Teilbereich soll ebenfalls ein Gebäude errichtet werden.
Die Erschließung des Grundstücks mit Zufahrt soll über das benachbarte Flurstück Nr. 588 (teilweise biotopkartiert) erfolgen. Hierfür wird die Anbindung an den bestehenden Kanal und sonstige Sparten benötigt, siehe Plandarstellung ‚Kanalverlauf Schnittling‘ anbei.
Die Stellplätze können in ausreichender Zahl auf dem eigenen Grundstück geschaffen werden.
Nachbarschaftliche Unterschriften sind nicht vorhanden (Bei Antrag auf Vorbescheid nicht notwendig).