Genehmigungfreistellungsverfahren - Antrag auf Stellplatzablöse, Bauherr 83/23 , Hopfenrebe 23


Daten angezeigt aus Sitzung:  74. Sitzung des Stadtrates, 07.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 74. Sitzung des Stadtrates 07.11.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

An das Bauamt wurde ein Antrag auf Baugenehmigung – Nutzungsänderung der Wohnräume in Dachgeschoss zu zweiter Wohneinheit auf Fl. Nr. 738/33 Gmk. Spalt, Baugebiet Nr. 46 „Am Sandrangen“ im Genehmigungsfreistellungsverfahren gestellt. Der Bauantrag hat die Bautenbuchnummer 83/23.

Der Antrag entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, weshalb lediglich über den vorliegenden Antrag auf Stellplatzablöse entschieden werden muss. Nach Anfrage bei der Baubehörde Landratsamt Roth muss für den Antrag auf Genehmigungsfreistellung trotz Antrag auf Stellplatzablöse kein Genehmigungsverfahren eingeleitet werden.

Gemäß Bebauungsplan 2.3.1 sind je Wohneinheit 2 Stellplätze zu schaffen. 
Der Stadt Spalt liegt der Antrag auf Stellplatzablöse von 2 Stellplätzen vor, da für die bereits vorhandene Wohneinheit 2 Stellplätze vorhanden sind, aber für die neue Wohneinheit 2 neue Stellplätze zu schaffen sind.

Grundsätzlich sind Stellplätze auf eigenem Grundstück zu schaffen, jedoch ist in dem vorliegenden Fall das Schaffen von 2 neuen Stellplätzen auf eigenem Grund nicht möglich. Vor der von der Straße erreichbaren Grundstücksgrenze befinden sich am Seitenstreifen Parkbuchten der Stadt Spalt. Eine Zufahrt auf neue zu errichtende Parkplätze auf eigenem Grund scheidet aus.

 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Stellplatzablöse des Antragsstellers Bautenbuch 83/23 zur Ablöse von 2 Stellplätzen für das Bauvorhabens Nutzungsänderung der Wohnräume im Dachgeschoß auf Fl. Nr. 738/33 Gmk. Spalt

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Stellplatzablöse des Antragsstellers Bautenbuch 83/23 zur Ablöse von 2 Stellplätzen für das Bauvorhabens Nutzungsänderung der Wohnräume im Dachgeschoß auf Fl. Nr. 738/33 Gmk. Spalt

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.06.2024 09:57 Uhr