Bauantrag - Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf Fl. Nr. 787/5 Gmk. Spalt, nähe Windsbacher Straße


Daten angezeigt aus Sitzung:  74. Sitzung des Stadtrates, 07.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 74. Sitzung des Stadtrates 07.11.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

Bauherr:        Bauherr Bautenbuch 88/23

Baugrundstück:        Fl. Nr. 787/5 Gmk. Spalt, Nähe Windsbacher Straße
 
Bauvorhaben:        Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung

Antragsnummer:        88/23

Auf dem Flurstück 787/5 der Gmk. Spalt wurde von dem Bauherrn, Bautenbuch 88/23 ein Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung gestellt.

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Ein nachbarschaftlicher Bebauungsplan ist nicht vorhanden. 

Es wurden bereits zwei Pläne dem Stadtrat der Stadt Spalt zum Beschluss vorgelegt, wobei bei beiden Stadtratssitzungen das Einvernehmen verwehrt wurde.

Der jetzige Plan weißt ein Gebäude mit einer Höhe von ca. 6 Metern aus. Die Dachsituation stellt sich nun am Hauptgebäude mit fränkischem Satteldach, Dachneigung 36° dar. Die Garage soll mit begrüntem Flachdach ausgeführt werden. Das Erdgeschoss tritt aus dem Hauptgebäude mit begrüntem Flachdach heraus.

Die Hochwasser-Überflutungslinie HQ 100 wird in den Plänen dargestellt. Das Gebäude befindet sich nicht im QU festgesetzten Überflutungsbereich.

Es werden ausreichend Stellplätze für die 2 Wohneinheiten dargestellt.

Der Entwässerungsplan liegt den Bauunterlagen bei. Die nachbarschriftliche Beteiligung wurde durchgeführt. Die Zustimmung ist von allen Nachbarn gegeben.
 
Das Gebäude passt sich in seiner Art und Maß der baulichen Nutzung dem Ortsbild der Windsbacher Straße an. Die Erschließung ist gesichert. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag, Antragssteller Bautenbuch 88/23, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf Fl. Nr. 787/5 Gmk. Spalt, Nähe Windsbacher Straße. Der Stadtrat sieht nach den geänderten Planungen das Einfügen des Gebäudes in die umliegende Bebauung als gegeben an.
Eine Haftung der Stadt Spalt wird ausgeschlossen. 

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag, Antragssteller Bautenbuch 88/23, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf Fl. Nr. 787/5 Gmk. Spalt, Nähe Windsbacher Straße. Der Stadtrat sieht nach den geänderten Planungen das Einfügen des Gebäudes in die umliegende Bebauung als gegeben an.
Eine Haftung der Stadt Spalt wird ausgeschlossen.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.06.2024 09:57 Uhr