Vollzug BauGB; Bebauungsplan Nr. 64 -Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2-; Abwägung der Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  74. Sitzung des Stadtrates, 07.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 74. Sitzung des Stadtrates 07.11.2023 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Spalt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.11.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 64 „Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2“ mit integriertem Grünordnungsplan beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung der Aufstellung erfolgte am 24.11.2022. Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde in der öffentlichen Sitzung am 06.12.2022 durch den Stadtrat gebilligt. 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte über eine ortsübliche Bekanntmachung am 11.01.2023. Gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 19.01.2023 bis einschließlich 20.02.2023 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Gleichzeitig erfolgte die frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB.

Die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte über eine ortsübliche Bekanntmachung am 13.04.2023. Gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 24.04.2023 bis einschließlich 30.05.2023 die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Gleichzeitig erfolgte die formelle Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB.

Aufgrund der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der formellen Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange/Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB sind entsprechende Einwendungen, Anregungen und Hinweise eingegangen.

Die nachstehenden Einwendungen, Anregungen und Hinweise der Öffentlichkeit, der einzelnen Träger öffentlicher Belange/Behörden und Nachbargemeinden sind mit Einzelbeschlüssen im Rahmen der Abwägung durch den Stadtrat der Stadt Spalt zu entscheiden.
Die Abwägungstabelle im Anhang (Anlage 0) ist Bestandteil der Beschlussfassung.

Infolge der eingegangenen Einwendungen, Anregungen und Hinweise wurde die Planung entsprechend überarbeitet, siehe farbige Darstellungen in den Unterlagen.

Soweit das Abwägungsergebnis keine weiteren planerischen Maßnahmen oder Änderungen zur Folge hat und von Seiten der Bauherrschaft alle Stellungnahmen in der aktuellen Fassung berücksichtigt wurden, kann anschließend eine erneute Auslegungsrunde mit formeller Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB, formeller Beteiligung von den Trägern Öffentlicher Belange/Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 64 „Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2“ (Anlage 1), in der Fassung vom 14.08.2023 mit der Erläuterung und Begründung (Anlage 2), erfolgen.

Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat behandelt die eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Träger öffentlicher Belange/Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 64 „Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2“ im Rahmen von Einzelbeschlüssen. Siehe Beiliegende Abwägungstabelle (Anlage 0).

Nach erfolgter Abwägung wird dem Stadtrat folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:

  1. Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Entwurf des Bebauungsplan Nr. 64 „Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2“ (Anlage 1) in der aktuellen Fassung vom 14.08.2023 mit der Erläuterung und Begründung (Anlage 2) und dem Umweltbericht (Anlage 3) einschließlich saP (Anlage 4) und FFH-VA (Anlage 5), nach erfolgter Abwägung, der im Rahmen der ersten formellen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB, der formellen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange/Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen, zu billigen und eine weitere öffentlich formelle Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, gem. § 4 Abs.2 und gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

  1. Der Stadtrat Spalt beauftragt die Verwaltung zur Durchführung einer weiteren Auslegung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange/Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 64 „Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2“.

Beschluss 1

  1. Der Stadtrat behandelt die eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Träger öffentlicher Belange/Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 64 „Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2“ im Rahmen von Einzelbeschlüssen. Siehe Beiliegende Abwägungstabelle (Anlage 0).

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtratsmitglied Thorsten Schöttner hat an der Abstimmung, wegen persönlicher Beteiligung, nicht mitgewirkt.

Beschluss 2

Nach erfolgter Abwägung wird dem Stadtrat folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Entwurf des Bebauungsplan Nr. 64 „Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2“ (Anlage 1) in der aktuellen Fassung vom 14.08.2023 mit der Erläuterung und Begründung (Anlage 2) und dem Umweltbericht (Anlage 3) einschließlich saP (Anlage 4) und FFH-VA (Anlage 5), nach erfolgter Abwägung, der im Rahmen der ersten formellen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB, der formellen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange/Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen, zu billigen und eine weitere öffentlich formelle Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, gem. § 4 Abs.2 und gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtratsmitglied Thorsten Schöttner hat an der Abstimmung, wegen persönlicher Beteiligung, nicht mitgewirkt.

Beschluss 3

Der Stadtrat Spalt beauftragt die Verwaltung zur Durchführung einer weiteren Auslegung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange/Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 64 „Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2“.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtratsmitglied Thorsten Schöttner hat an der Abstimmung, wegen persönlicher Beteiligung, nicht mitgewirkt.

Datenstand vom 17.06.2024 09:57 Uhr