Die Planungen für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Wasserzell wurden im Stadtrat bereits in mehreren Sitzungen vorgestellt.
Ein Förderantrag (Zuwendungsantrag) der Stadt Spalt an die Regierung von Mittelfranken zur Förderung des von der Stadt Spalt zu tragenden Eigenanteils wurde am 24.08.2023 erstellt.
Im Rahmen des Förderantrages wurden Gesamtkosten von
EUR 2.284.919,00
abzüglich Eigenanteil der Stadt Spalt EUR 370.209,00
davon wiederum zuwendungsfähige Kosten EUR 362.804,82
im Zuwendungsantrag angegeben.
Die Förderung der Stadt Spalt würde nach dem Förderantrag eine Zuwendung i.H.v. EUR 217.682,89 umfassen.
Nach der Kostenfortschreibung des Planungsbüros vom 20.09.2023 sind diese Kosten jedoch auf brutto EUR 2.683.433,57 angepasst worden.
Damit wird sich auch der Zuwendungsantrag, aber auch der Eigenanteil der Stadt Spalt nochmals erhöhen. Diese Aufteilung der Berechnungskosten liegt derzeit noch nicht vor.
Unabhängig von dieser Kostenentwicklung ist eine Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das staatliche Bauamt Nürnberg, und der Stadt Spalt über den gemeinschaftlichen Ausbau der Ortsdurchfahrt Wasserzell im Zuge der Staatstraße 2223 zu treffen.
Der Entwurf dieser Vereinbarung liegt den Unterlagen bei.
Im Rahmen dieses Entwurfes sind jedoch noch erforderliche Abstimmungen mit dem Staatlichen Bauamt notwendig, die jedoch aufgrund der Terminverschiebungen zwischen der Stadt Spalt und dem Staatlichen Bauamt Nürnberg nicht mehr in dieser Sitzungsvorlage erfolgen konnten.
Das Abstimmungsgespräch mit dem Staatlichen Bauamt hat sich terminlich auf Montag, 06.11.2023 verschoben.
Erst zu diesem Termin ist es möglich, die noch offenen Fragen aus der Vereinbarung mit dem Freistaat Bayern und der Stadt Spalt final vorzusehen.
Dem Stadtrat Spalt wird daher vorerst der Entwurf zur Kenntnis gegeben; eine Schlussfassung über die endgültige, finale Vereinbarung kann erst in der folgenden Sitzung dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden.
Dem Stadtrat wird jedoch vorgetragen, dass die Verwaltung beauftragt wird, hier aufgrund der Baukostenerhöhung den Zuwendungsantrag hinsichtlich einer höheren Förderung bei der Regierung von Mittelfranken zu beantragen.