Die Stadt Spalt hat in den letzten Jahren verstärkt den Waldumbau mit der Erhöhung der Anteile vorangetrieben.
Im Zuge dieser veränderten Waldbewirtschaftung und den Neupflanzungen sind auch erhebliche Kosten für Schutzzäune und ähnliches in den einzelnen gemeindlichen Wäldern notwendig gewesen.
Dabei hat sich auch gezeigt, dass die verpachteten Jagdreviere und Abschussquoten teilweise undurchschnittlich sind und somit auch verstärkt Rehwildverbiss an den gemeindlichen Wäldern festzustellen ist.
Die Kosten für die erhöhten Aufwendungen und Nachpflanzungen sowie Nachbesserung von Schutzzäunen sind zwischenzeitlich im 4 bis 5stelligen Bereich in diesem Jahr angelangt.
Es sollte hier damit grundsätzlich auch, im Rahmen des Neuabschlusses an Pachtverträgen der Jagdgenossen mit Pächtern, die Belange der Stadt Spalt deutlich stärker im Zusammenhang mit dem Waldumbau berücksichtigt werden.
Dem Stadtrat Spalt wird vorgeschlagen, von der bisherigen Vorgehensweise sich bei der Verpachtung dem Mehrheitsbeschluss anzuschließen und dieser nicht mehr neu gefasst wird.
- Änderungsvorschläge
- Der Stadtrat Spalt sieht vor, dass die Stadt Spalt eigenständig unabhängig von den anderen Waldeigentümern in den Jagdgenossenschaften ihre Belange in Bezug auf eine stärkere Priorisierung und Unterstützung des Waldumbaus mit einbringt.
- Die Stadt Spalt wird ihr Stimmrecht eigenständig und unabhängig in Verwahrung der Eigeninteressen wahrnehmen.
- Vorstände der Jagdgenossenschaft werden hier frühzeitig gebeten, auch bei Neuausschreibung von Pachtverträgen eine stärke Gewichtung von Waldumbau und einer notwendigen Einhaltung von Abschussquoten mit entsprechenden Nachweisen vorzulegen, informiert werden.
- Das jährliche Pachtentgelt ist auch, unter Berücksichtigung der teilweise notwendigen Unterhaltung der Wege innerhalb der Jagdreviere hier mit einem bestimmten Prozentsatz einzusetzen.
- Unter Anwendung dieser Voraussetzungen ist die Stadt Spalt auch weiterhin bereit, die Auszahlung auf das jährliche Pachtentgelt zu verzichten, wenn gleichzeitig entsprechende Maßnahmen, wie beschrieben, sichergestellt sind.
Der Stadtrat Spalt wird gebeten, über diese grundlegenden Änderungen zu beraten und eine Entscheidung vorzusehen.
Die Vorschläge der Verwaltung sind als Beratungsgegenstand zu sehen, wobei der Waldumbau und die erheblichen Mehraufwendungen für die Stadt Spalt bedacht werden sollten.
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die Vorstände der Jagdgenossen von den Vorgaben der Stadt Spalt, in Bezug auf Weitervergaben und Ausschreibungen von neuen Jagdpachtverträgen zu informieren sind und dies zu berücksichtigen ist.
In den Jagdpachtverträgen sollte auch eine Entschädigungsregelung bei Nichteinhaltung der Abschussquoten und nachgewiesenen Wildschäden, die der Stadt Spalt durch weitere Schutzmaßnahmen und Nachbesserungen im Zusammenhang mit dem Waldumbau /Neupflanzungen entstehen, erstattet werden.
Der Stadtrat fasst hierzu keinen Beschluss, es werden Gespräche mit den Jagdvorständen geführt. Der Stadtrat nimmt Kenntnis.