Gestaltungssatzung der Stadt Spalt - Entwurf und eventuelle Ergänzungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  77. Sitzung des Stadtrates, 16.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 77. Sitzung des Stadtrates 16.01.2024 ö 1

Sachverhalt

In Absprache mit dem Sanierungsträger Fa. Bayerngrund und der Regierung von Mittelfranken wurde ein Entwurf der neuen Gestaltungssatzung erarbeitet. 

Die Veränderungen erfolgten vor allem für die Nutzung regenerativer Energien im Denkmalschutzbereich. 

Der Entwurf wurde grundsätzlich offen formuliert. Bisher ist man mit der Vorgehensweise gut zurechtgekommen. 

Das Ziel der Verwaltung war, ein geringerer Bürokratieaufwand für Bürger und Verwaltung. 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben Ergänzungen vorgeschlagen, die Details und Festlegungen in der Gestaltungssatzung regeln würden, die bis ins Detail geregelt werden. 

Bei jeder Baumaßnahme im Ensemblebereich und Geltungsbereich der Gestaltungssatzung erfolgen Absprachen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde. 

Bei einer zu klaren Gestaltungsanforderung bleiben keine Handlungsspielräume mehr.

Der Stadtrat muss beschließen, welcher Form der Gestaltungssatzung er folgen möchte. 

Die einzelnen Gestaltungs- und Formulierungsregelungen mit größeren Änderungen in der Gestaltungssatzung sollen, wenn diese gewünscht werden, dann in einer gesonderten Arbeitsgruppe Stadtrat und Verwaltung vorbereitet werden. 

Sollte der Stadtrat die Notwendigkeit einer Ausführlichkeit und Detailierung nicht entsprechen, wird der Entwurf, der von der Verwaltung vorbereitet wurde, beschlossen.

Für Rückfragen werden Frau Stähle Firma Bayerngrund und Herr Danninger, Untere Denkmalschutzbehörde in der Sitzung Fragen beantworten können.  

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt den Entwurf der neuen Gestaltungssatzung, der zwischen der Stadtverwaltung und dem Sanierungsträger, Fa. Bayerngrund, erarbeitet wurde. 

Die Ergänzungen des Antrages von Bündnis 90/ Die Grünen in der Gestaltungssatzung und Detailausführungen in den einzelnen Paragraphen werden nicht aufgenommen. Die Gestaltungssatzung soll offener erfolgen. Es erfolgt die Aufnahme des § 6 – Energetische Maßnahmen -, in dem auch Photovoltaik und Solaranlagen aufgenommen werden. Die Umsetzung erfolgt in Absprache mit der Unteren Denkmalschutzbehörde und nach den Ausführungsregeln des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege. 

Ergänzend wird aus dem Vorschlag von Bündnis 90/ Die Grünen die Präambel und die Grundsatzklausel in der Gestaltungssatzung aufgenommen. 

Darüber hinaus stimmte der Stadtrat dem Vorschlag zu, eine Baufibel anzulegen, die gute Gestaltungsvorschläge für die Ausführungen zum Inhalt hat. 

Die Gestaltungssatzung wird nach Auslegungen in Kraft treten und im Portal der Stadt Spalt eingestellt. Somit sind energetische Sanierungen und die Möglichkeiten, die das Denkmalschutzgesetz bietet, mit der Anbringung von Photovoltaik, in der Gestaltungssatzung aufgenommen worden.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Entwurf der neuen Gestaltungssatzung, der zwischen der Stadtverwaltung und dem Sanierungsträger, Fa. Bayerngrund, erarbeitet wurde. 

Die Ergänzungen des Antrages von Bündnis 90/ Die Grünen in der Gestaltungssatzung und Detailausführungen in den einzelnen Paragraphen werden nicht aufgenommen. Die Gestaltungssatzung soll offener erfolgen. Es erfolgt die Aufnahme des § 6 – Energetische Maßnahmen -, in dem auch Photovoltaik und Solaranlagen aufgenommen werden. Die Umsetzung erfolgt in Absprache mit der Unteren Denkmalschutzbehörde und nach den Ausführungsregeln des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege. 

Ergänzend wird aus dem Vorschlag von Bündnis 90/ Die Grünen die Präambel und die Grundsatzklausel in der Gestaltungssatzung aufgenommen. 

Darüber hinaus stimmte der Stadtrat dem Vorschlag zu, eine Baufibel anzulegen, die gute Gestaltungsvorschläge für die Ausführungen zum Inhalt hat. 

Die Gestaltungssatzung wird nach Auslegungen in Kraft treten und im Portal der Stadt Spalt eingestellt. Somit sind energetische Sanierungen und die Möglichkeiten, die das Denkmalschutzgesetz bietet, mit der Anbringung von Photovoltaik, in der Gestaltungssatzung aufgenommen worden.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

Datenstand vom 17.06.2024 10:02 Uhr