Daten angezeigt aus Sitzung:
77. Sitzung des Stadtrates, 16.01.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Frau Ingrid Sterner stellte am 25.10.2023 den Antrag auf Anbringung zweier Verkehrsspiegel zur Einfahrt von der Birkelgasse in die Winkelhaiderstr. (RH 10).
Die sachliche und örtliche Zuständigkeit für die Anbringung zweier Verkehrsspiegel zur Einfahrt von der Birkelgasse in die RH 10 obliegt dem Landratsamt Roth. Von Herrn Nißlein, untere Verkehrsbehörde LRA-Roth, wurde bereits im September 2022 festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Anordnung einer Anbringung von Verkehrsspiegeln nicht gegeben sind und lehnte die Anbringung ab.
Eine Änderung der Zuständigkeit hat entgegen dem Schreiben von Frau Sterner vom 18.10.2023 nicht stattgefunden. Von Herrn Nißlein wurde bereits im September 2022 mitgeteilt, dass wenn die Kosten für die Anbringung der Verkehrsspiegel die Antragstellerin Frau Sterner übernimmt, die untere Verkehrsbehörde keinen Wiederspruch gegen die Anbringung erheben wird. Herr Nißlein wies lediglich darauf hin, dass die Stadt Spalt über eine geeignete Fläche zur Aufstellung der Verkehrsspiegel verfüge.
Im Mai 2023 wurde für Frau Sterner über die Stadt Spalt ein Angebot für einen Verkehrsspiegel eingeholt. Dieses sollte von Herrn Zeh auch an Frau Sterner weiter geleitet worden sein. Auf das Angebot kam von Frau Sterner meines Wissens bis Dato keine Reaktion mehr.
Im Dezember 2023 wurde nochmals ein Angebot eingeholt. Die Angebotshöhe beträgt 1.428,00 € zuzüglich ca. 300 – 400 € für den Einbau. Dies ergibt Gesamtkosten für die Aufstellung der Verkehrsspiegel von ca. 1.800 €. Hinzukommen noch jährliche Unterhaltskosten für die Sicherung der Verkehrsspiegel und deren Reinhaltung.
Beim Stadtratsbeschluss ist zu beachten, dass die Stadt Spalt nach dem Gleichheitsprinzip einen Präzedenzfall für das Anbringen von Verkehrsspiegeln schafft. Wenn Verkehrsspiegel keine Notwendigkeit darstellen und bereits von der Verkehrsbehörde abgelehnt wurden, ist die Stadt Spalt bei einem Positiven Beschluss, dazu verpflichtet, auch anderen Anträgen zur Aufstellung von Verkehrsspiegeln stattzugeben. Selbst wenn die Anforderungen für das Aufstellen von Verkehrsspiegeln nicht gegeben sind. Sollte der Stadtrat Spalt dem Antrag von Frau Sterner zustimmen, so sind für alle Bürger die einen Verkehrsspiegel ohne Notwendigkeit beantragen die Voraussetzungen geschaffen, das die Stadt Spalt diesem zustimmen und die Kosten für die Verkehrsspiegel übernehmen muss.
Anlagen:
Angebot für 2 Verkehrsspiegel
Antrag von Frau Sterner
Schreiben der UVB
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag 1
Der Stadtrat der Stadt Spalt stimmt dem Antrag von Frau Sterner zu und übernimmt die Kosten für das Aufstellen der Verkehrsspiegel in voller Höhe von ca. 1.800,00 €.
Beschlussvorschlag 2
Der Stadtrat der Stadt Spalt erlaubt Frau Sterner auf Ihre Kosten das Aufstellen von 2 Verkehrsspiegeln nach StVO auf städtischem Grund. Die Kosten für die Verkehrsspiegel und der Montage sind in voller Höhe von der Antragstellerin zu tragen.
Beschlussvorschlag 3
Der Stadtrat der Stadt Spalt stimmt dem Antrag von Frau Sterner unter der Voraussetzung zu, dass die Antragstellerin die Kosten für die Verkehrsspiegel nebst Montagezubehör trägt. Das Aufstellen nach StVO übernimmt der Bauhof der Stadt Spalt auf eigene Kosten um die Antragstellerin zu unterstützen.
Beschluss 1
Beschlussvorschlag 1
Der Stadtrat der Stadt Spalt stimmt dem Antrag von Frau Sterner zu und übernimmt die Kosten für das Aufstellen der Verkehrsspiegel in voller Höhe von ca. 1.800,00 €.
--- 1
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 2
Beschlussvorschlag 2
Der Stadtrat der Stadt Spalt erlaubt Frau Sterner auf Ihre Kosten das Aufstellen von 2 Verkehrsspiegeln nach StVO auf städtischem Grund. Die Kosten für die Verkehrsspiegel und der Montage sind in voller Höhe von der Antragstellerin zu tragen.
--- 2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 18
Beschluss 3
Beschlussvorschlag 3
Der Stadtrat der Stadt Spalt stimmt dem Antrag von Frau Sterner unter der Voraussetzung zu, dass die Antragstellerin die Kosten für die Verkehrsspiegel nebst Montagezubehör trägt. Das Aufstellen nach StVO übernimmt der Bauhof der Stadt Spalt auf eigene Kosten um die Antragstellerin zu unterstützen.
--- 3
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 18
Datenstand vom 17.06.2024 10:02 Uhr