Bauherr: Bauherr Bautenbuch 02/24
Baugrundstück: Fl. Nr. 1 Gmk. Spalt, Albrecht-Achilles-Str. 7
Bauvorhaben: Umbau eines Wohngebäudes mit Ausbau des Dachgeschosses
Antragsnummer: 02/24
Auf dem Flurstück 1 der Gmk. Spalt wurde von dem Bauherrn, Bautenbuch 02/24 ein Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau eines Wohngebäudes mit Ausbau des Dachgeschosses gestellt.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das denkmalgeschützte Gebäude soll in seinen wesentlichen Kubaturen erhalten bleiben. Es soll hier das 1. Dachgeschoss ausgebaut werden und für die Wohnqualität die durchgehenden Gauben beidseits des Gebäudes vergrößert und mit Fenstern versehen werden. Die weitere Wohnraumnutzung findet im EG und 1. OG statt. An die Straßen abgewandte Seite soll ein Balkon 1. OG und 1. DG auf das Bestands-Nebengebäude aufgebaut werden.
Es fanden bereits Vorgespräche mit der Unteren Denkmalbehörde des Landratsamtes Roth statt.
Aufgrund der baulichen Veränderung können die Abstandsflächen auf eigenem Grund nicht eingehalten werden. Hierzu wurde der Antrag auf Abweichung nach Art. 6 Abs. 2 BayBO an das Landratsamt gestellt.
Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Es werden für die 2 Wohneinheiten 2 Stellplätze geschaffen. Die Stellplatzsatzung sieht 1-2 Stellplätze je Wohneinheit vor. Im Altstadtbereich kann von einem Stellplatz ausgegangen werden, somit ist die Anforderung Stellplätze erfüllt. Die nachbarschaftliche Beteiligung wurde durchgeführt, und wurde vollständig gegeben.
Bezüglich des unter dem Gebäude verlaufenden Hatzelbaches ist festzustellen, dass im Grundbuch das Rohrleitungsrecht an die Stadt Spalt Fl. Nr. 1235/2, Fl. Nr. 1 gegeben ist.
Der Hatzelbach verläuft unter einem Nebengebäude. Bezüglich eines zu niedrigen Querschnittes unter dem Gebäude muss hierzu separat eine Prüfung erfolgen und Maßnahmen zum Unterhalt getroffen werden. Dies ist unabhängig von dem Bauantrag zu betrachten. Eine Lösung der Problematik des Verlaufes Hatzelbach wird mit Sicherheit einen längeren Zeitaufwand als der Baubeginn mit sich ziehen. Bis zu einer Erarbeitung ist die derzeitige Situation seitens des Bauherrn hinzunehmen. Die Grunddienstbarkeit bleibt bestehen.
Darüber hinaus ist festzulegen, wer die Kosten für die Verlegungen aufgrund der Baumaßnahme mit dem dann verlaufenden Hatzelbach trägt.