Bauantrag - Neubau Geräteschuppen auf Fl. Nr. 1269 Gmk. Spalt
Daten angezeigt aus Sitzung:
78. Sitzung des Stadtrates, 30.01.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauherr: Bauherr Bautenbuch 108/23
Baugrundstück: Fl. Nr. 1269 Gmk. Spalt, nähe Kapellenberg
Bauvorhaben: Neubau eines Geräteschuppens
Antragsnummer: 108/23
Auf dem Flurstück 1269 der Gmk. Spalt wurde von dem Bauherrn, Bautenbuch 108/23 ein Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Geräteschuppens gestellt.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und wird nach § 35 BauGB geprüft.
§ 35 Abs. 2 BauGB:
Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Der Geräteschuppen mit den Abmessungen 6,4m x 4,3m x 3m (ca. 85 m³) soll gegenüber dem Wohnhaus an der Seite der Hoffläche erstellt werden.
Da sich bereits mehrere Gebäude gegenüber der Hoffläche befinden, gliedert sich das kleine Gebäude mit Pultdach, Eindeckung Trapezblech rot in die Hofstelle ein. Eine Erschließung ist nicht nötig. Öffentliche Belange sieht das Bauamt als nicht beeinträchtigt an. Die nachbarschaftliche Zustimmung ist gegeben.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag, Antragssteller Bautenbuch 108/23, Neubau eines Geräteschuppens, auf Fl. Nr. 1269 Gmk. Spalt.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag, Antragssteller Bautenbuch 108/23, Neubau eines Geräteschuppens, auf Fl. Nr. 1269 Gmk. Spalt.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.06.2024 08:58 Uhr