Am 20.11.2023 fand in der Spalatin Schule eine Begehung der KUVB statt. Zum Zeitpunkt der Besichtigung war im gesamten Werkbereich ein Bodenbelag vorhanden, welcher keine ausreichende Rutschhemmung besitzt. Aufgrund dessen, muss im gesamten Werkbereich der Boden erneuert werden.
Ausschnitt aus der Begehung:
2.6 Rutschsicherheit der Boden in Werkraumen
Zum Zeitpunkt der Besichtigung war im gesamten Werkbereich ein Bodenbelag vorhanden, welcher keine ausreichende Rutschhemmung besitzt. Es besteht die erhöhte Gefahr von Stolper-, Rutsch- und Sturzunfällen.
Nach § 23 (2) DGUV Vorschrift 81 muss in Fachraumen für Werk-/Technikunterricht die rutschhemmende Eigenschaft des Fulibodens auch bei Staubanfall wirksam bleiben.
Die rutschhemmende Eigenschaft des Bodens ist zu gewährleisten. Eine ausreichende Rutschhemmung liegt dann vor, wenn die Bewertungsgruppe der Rutschgefahr nach R10 erreicht wird (siehe Nr. 28.8 Anhang 2 ASR A1.5/1,2).
Hinweis: Ungeeignete Reinigungsmittel können die Rutschhemmung der Boden stark herabsetzen. Dies ist meist bei Reinigungsmittel der Fall welche eine glänzende Oberflache schaffen. Prüfen Sie hier welche Reinigungsmittel eingesetzt werden, ggf. ist eine Anpassung des Reinigungsverfahrens bereits ausreichend. Je nach Art des Bodenbelags ist mit einer mechanischen Aufrauung der Bodenoberflache oder einer chemischen Behandlung die wiederherstellung der Rutschhemmung möglich. Alternativ kann auch der Belag getauscht werden.
Es hat daraufhin ein Ortstermin mit 3 Firmen stattgefunden, alle drei haben ein Angebot abgegeben.
Die Angebotswertung brachte folgendes Ergebnis:
- Firma A 15.964,50€ Brutto
- Firma B 18.054,68€ Brutto
- Firma C (6.601,41€ Brutto)
Eventuell können noch Zusatzkosten für das verspachteln des
Bodens in einer Höhe von 1000-1500€ anfallen.
Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma C abgegeben. Die Bruttoangebotssumme beträgt 6.601,41€ €. Die Vergabe soll an die Firma C erfolgen.