Vollzug BayStrWG - Widmung der Flurnummer 1380 Gmk. Wernfels als Ortsstraße
Daten angezeigt aus Sitzung:
81. Sitzung des Stadtrates, 12.03.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Verbindungsstraße am Spielplatz/Sportplatz in Wernfels soll im Zuge der Flurneuordnung Verfahren Wernfels neu gewidmed werden.
Die Fl.-Nr. 1380 Gmk. Wernfels soll daher nach Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße (Stichstraße Pflugsmühler Weg) gewidmet werden.
Anfangspunkt ist die Einmündung Pflugsmühler Weg bei Grundstück Fl.-Nr. 329/2 Gmk. Wernfels, Endpunkt ist die Einmündung Wassermungenauer Straße bei der Fl.-Nr. 330/2 Gmk. Wernfels. Die Länge beträgt 85 Meter. Als Widmungsbeschränkung wird die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h niedergelegt. Straßenbaulastträger ist die Stadt Spalt.
Straßenkategorie: Ortsstraße
Straße: Stichstraße Pflugsmühler Weg auf Fl. Nr. 1380 Gmk. Wernfels
Träger der Straßenbaulast ist auf der Länge (0,000 – 0,085) ist die Stadt Spalt
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, dass die Stichstraße Verbindung Pflugsmühler Weg – Wassermungenauer Straße Ortsstraße gem. Art. 6 i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet wird.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, dass die Stichstraße Verbindung Pflugsmühler Weg – Wassermungenauer Straße Ortsstraße gem. Art. 6 i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet wird.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.06.2024 11:16 Uhr