Gewässerentwicklungskonzept - Stellen des Förderantrages
Daten angezeigt aus Sitzung:
83. Sitzung des Stadtrates, 16.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Es werden wasserwirtschaftliche Vorhaben von öffentlichem Interesse gefördert, die ohne Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden könnten. Der Freistaat Bayern unterstützt die Ausbau- und Unterhaltungspflichtigen an Gewässern dritter Ordnung bei der Durchführung von Bauvorhaben zur Erstellung des Hochwasserschutzes sowie die konzeptionellen Vorarbeiten im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen. Um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen, wird ein Beitrag bei der Renaturierung und naturnaher Unterhaltung der Gewässer geleistet. Als Basis dafür wird die Erstellung von Gewässerentwicklungs- und Umsetzungskonzepten gefördert. Zuständig für die Abwicklung der staatlichen Förderung sind die Wasserwirtschaftsämter.
Die Erstellung des Gewässerentwicklungskonzeptes muss losgelöst von dem bereits beschlossenen Sturzfluten-Risikomanagement gesehen werden, da es sich hierbei speziell um festgelegte Bäche und deren Verlauf handelt.
- Allersbach in seiner Gesamtheit
Hatzelbach Bereich Rohrmann-Grundstück und Rechtungskurve zwischen Fischweiher und Landschaftsweiher
Alter Graben bei Durchlassführung in Brombachsee
Erlbach Untererlbach Bereich Brücke von Spalt sowie vor Brücke Ortsende Untererlbach
sowie Hohenrad
Die Planungsleistung auf den sich der Förderantrag bezieht, ist Grundlage für die bauliche Umsetzung der zu tage tretenden Schwachstellen sowie Problemstellungen der bisherigen Gewässerführung.
Die Fördersumme beträgt 50 %, zusätzlich 10 % da die Stadt Spalt bisher an den Gewässer-Nachbarschaftstagen teilgenommen hat, der Planungskosten.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Förderantrag für das Gewässer-entwicklungskonzept zu beantragen. Die Verwaltung wird beauftragt, alle nötigen Schritte durchzuführen.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Förderantrag für das Gewässer-entwicklungskonzept zu beantragen. Die Verwaltung wird beauftragt, alle nötigen Schritte durchzuführen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.06.2024 11:28 Uhr