RH6 Schnittling - Vereinbarung Ausbau


Daten angezeigt aus Sitzung:  83. Sitzung des Stadtrates, 16.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 83. Sitzung des Stadtrates 16.04.2024 ö 25

Sachverhalt

Der 1.Bürgermeister hat mit der Tiefbauverwaltung, Landkreis Roth vor einigen Monaten Gespräche bzgl. der Gestaltung und des Ausbaus der RH 6, Ortsbereich Schnittling geführt. Die Ortsdurchfahrt Schnittling wurde in der Bürgerversammlung angesprochen.

Die Tiefbauverwaltung hat im März 2024 den 1.Bürgermeister eine Planungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Roth und der Stadt Spalt über die gemeinschaftliche Planung des Kreisstraßenausbaus, einschl. der Errichtung des Gehweges im Ortsbereich Schnittling im Zuge der Kreisstraße RH 6 übergeben. 

Die Maßnahme beschreibt die Neutrassierung der Kreisstraße im Ortsbereich und die Berücksichtigung eines Gehweges an der Kreisstraße. Im Zug der planenden Maßnahme werden die Kosten berechnet. Es erfolgt eine Entwurfsplanung, die für die Ermittlung der grundsätzlichen Umsetzung die Grundlage ist. Die Kostenregelung wird in § 5 mit 50% Stadt Spalt und 50% Landkreis Roth aufgeführt. Diese Regelung entspricht den Vorgaben, auch der Ortsdurchfahrt Wernfels. 

Bevor die Vereinbarung weitergegeben wird, ist ein Stadtratsbeschluss notwendig. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat stimmt der Planungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Roth und der Stadt Spalt, über die gemeinschaftliche Planung des Kreisstraßenausbaus, einschl. der Errichtung des Gehweges im Ortsbereich Schnittling im Zuge der RH 6 zu. 

Es erfolgt die Neutrassierung der Kreisstraße RH 6 im Ortsbereich sowie die Berücksichtigung eines Gehweges. Kosten werden im Rahmen der Entwurfsplanung ermittelt. Die Kostenregelung erfolgt nach einem Aufteilungsschlüssel, 50% Stadt Spalt und 50% Landkreis Roth.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Planungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Roth und der Stadt Spalt, über die gemeinschaftliche Planung des Kreisstraßenausbaus, einschl. der Errichtung des Gehweges im Ortsbereich Schnittling im Zuge der RH 6 zu. 

Es erfolgt die Neutrassierung der Kreisstraße RH 6 im Ortsbereich sowie die Berücksichtigung eines Gehweges. Kosten werden im Rahmen der Entwurfsplanung ermittelt. Die Kostenregelung erfolgt nach einem Aufteilungsschlüssel, 50% Stadt Spalt und 50% Landkreis Roth.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.06.2024 11:28 Uhr