Beteiligung der TÖB's gem. § 4 Abs. 2 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB - 14. Änderung des FNP, Teilplan Haundorf - Nord, Bereiche Obererlbach und Oberhöhberg, Blatt 2, "Änderungsbereich Obererlbach - Ost" und Aufstellung des BPlan "Obererlbach - Sondergebiet Luß"


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Stadtrates, 06.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 12. Sitzung des Stadtrates 06.10.2020 ö beschließend 12

Sachverhalt

Der Gemeinderat Haundorf hat in seiner Sitzung am 24.07.2019 die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Haundorf-Nord, Bereiche Obererlbach und Oberhöhberg, Blatt 2 „Änderungsbereich Obererlbach-Ost“ sowie gleichzeitig die Aufstellung des Bebauungsplanes „Obererlbach – Sondergebiet Luß“ beschlossen.

In der Sitzung vom 13.07.2020 wurden die im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung und vorgezogenen Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen bzw. Einwände und Anregungen gem. § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen und die öffentliche Auslegung gem. § 3  Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Das Ergebnis wurde in die oben genannten Entwürfe samt Anlagen eingearbeitet.

Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird nun gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sofern die Aufgaben der Stadt Spalt durch die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes der Gemeinde Haundorf berührt werden und die Stadt Spalt eine Beteiligung am Verfahren wünscht, wird um Stellungnahme zu dem beigefügten Planentwurf bis spätestens 17. Oktober 2020 gebeten.

Belange, die von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange nicht innerhalb der Monatsfrist vorgetragen wurden, werden in der Abwägung nicht berücksichtigt, es sei denn, die verspätet vorgebrachten Belange sind der Gemeinde bekannt oder hätten ihr bekannt sein müssen oder sind für die Rechtmäßigkeit der Abwägung von Bedeutung.

Parallel zur Behördenbeteiligung wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB in der Zeit vom 08.09.2020 bis einschließlich 08.10.2020 durchgeführt.        

Beschlussvorschlag

Gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Haundorf-Nord, Bereiche Obererlbach und Oberhöhberg, Blatt 2 „Änderungsbereich Obererlbach-Ost“ sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes „Obererlbach – Sondergebiet Luß“ der Gemeinde Haundorf in der aktuellen Fassung bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.

Beschluss

Gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Haundorf-Nord, Bereiche Obererlbach und Oberhöhberg, Blatt 2 „Änderungsbereich Obererlbach-Ost“ sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes „Obererlbach – Sondergebiet Luß“ der Gemeinde Haundorf in der aktuellen Fassung bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.11.2020 09:57 Uhr