Steuerrecht; Einführung „Innerbetriebliches Kontrollsystem „ (IKS), Auftragsvergabe
Daten angezeigt aus Sitzung:
18. Sitzung des Stadtrates, 16.02.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Einführung eines IKS, innerbetriebliches Kontrollsystem, schützt die Beschäftigten und die Verantwortlichen in der Verwaltung im Zusammenhang mit der Abgabe von Steuererklärungen und Steuerveranlagungen.
Mit einem IKS sind auch strafrechtliche Verfolgungen gegenüber den einzelnen Beschäftigten und Verantwortlichen nach dem BMF so beschrieben, dass dem Steuerpflichtigen ein innerbetriebliches Kontrollsystem eingerichtet wird, das zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten dient. Dies kann gegebenenfalls ein Indiz darstellen, dass gegen das Vorliegen eines Vorsatzes oder der Leichtfertigkeit sprechen kann, jedoch befreit dies nicht von der Prüfung des jeweiligen Einzelfalls.
Nachdem bereits vor einigen Jahren der Stadtrat bzw. der damals zuständige Fachausschuss Haupt- und Finanzausschuss die Einführung eines IKS beschlossen hat, wurde die weitere Umsetzung im Hinblick auf Mustervorlagen des Bayerischen Gemeindetages zurückgestellt.
Nachdem im Hinblick auf die anstehende Umsetzung und Änderung des § 2b Umsatzsteuergesetz erhebliche steuerrechtlichen Prüfungen und Anforderungen seitens der Finanzbehörden gegenüber der Kommune als Steuerschuldner auftreten werden und viele sich jetzt eine IKS, in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Rechtsanwaltskanzlei Küffner, mit dem auch der Bayerische Gemeindetag eng zusammenarbeitet, erstellen zu lassen.
Die Anforderungen an das IKS ist aufgrund der Besonderheiten für die einzelnen Kommunen immer gesondert zu erstellen, so dass auch eine Rahmenregelung über eine Mustervereinbarung dauerhaft nicht zu erwarten sind.
Ein entsprechendes Angebot zur Einführung eines innerbetrieblichen Kontrollsystems wurde beim Büro Küffner angefragt. Die Kosten würden sich voraussichtlich auf ca. 6.000 € brutto belaufen.
Dem Stadtrat wird dringend empfohlen, aufgrund des bereits bestehenden Grundsatzbeschlusses eine Beauftragung an das Büro Küffner zur Erstellung eines IKS für die Stadt Spalt zu beauftragen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass ein innerbetriebliches Kontrollsystem (IKS) an das Wirtschafts- und Steuerbüro Küffner mit einem voraussichtlichen Gesamtbetrag von brutto 6.000,00 € beauftragt wird.
Die notwendigen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2021 einzustellen.
Beschluss
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass ein innerbetriebliches Kontrollsystem (IKS) an das Wirtschafts- und Steuerbüro Küffner mit einem voraussichtlichen Gesamtbetrag von brutto 6.000,00 € beauftragt wird.
Die notwendigen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2021 einzustellen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.03.2021 13:14 Uhr