Steuerrecht; Umsetzungsbegleitung i.S. § 2 b UStG. Auftragsvergabe
Daten angezeigt aus Sitzung:
18. Sitzung des Stadtrates, 16.02.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Umstellung der steuerpflichtigen Leistungen im Bereich der Kommunalverwaltung erfordern eine komplette Durchforstung des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes. Dabei sind auch Einzelmaßnahmen, insbesondere auch mögliche Zusammenhänge mit den Leistungen, die steuerlich in der Wertgröße eine steuerliche Zusammenfassung, aufgrund gleicher Art der Leistung ergeben, festzustellen.
Diese komplette Durchforstung und Erfassung der künftigen steuerpflichtigen Leistungen, die gem. § 2 b Umsatzsteuergesetz bereits 2021 vorgesehen war, jedoch aufgrund der Coronapandemie zeitlich einen größeren Umsetzungsrahmen im Nachhinein für die Kommunen ergeben hat, bedarf einer Vorlaufzeit von rund einem Jahr.
Nachdem diese Maßnahme insbesondere detaillierte und intensive steuerrechtliche Kenntnisse bedarf, ist es notwendig, hier eine externe Begleitung bei der ordnungsgemäßen Erfassung und Aufgliederung der Umsätze in nichtsteuerbare, steuerbare und steuerpflichtige Umsätze vorzunehmen.
Dazu wird empfohlen, dass mit diesen Maßnahmen der Umsetzung, das fachkundige und bereits bei anderen Kommunen tätige Unternehmen, Steuer- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Küffner zu beauftragen.
Ein Angebot über die voraussichtlichen Kosten, die sich über etwa 1 Jahr erstrecken, belaufen sich auf ca. 10.000 € brutto.
Höhere Kosten können durchaus entstehen, da ergänzende Informationen und Zusammenfassung sowie Auswertungen, im Zuge der Umsetzung als Mehraufwand, sich ergeben. Diese würden jedoch protokolliert und festgehalten werden.
Grundsätzlich sollte sehr zeitnah und baldmöglichst mit der notwendigen Umsetzung und Vorbereitung auf die Erfassung der steuerpflichtigen Umsätze nach § 2 b begonnen werden.
Es wird vorgeschlagen, das genannte Büro mit der Umsetzungsbegleitung zu beauftragen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt, dass zur Umsetzungsbegleitung zur Einführung und Ermittlung der steuerpflichtigen Umsätze im Rahmen des Vollzuges des § 2 b Umsatzsteuergesetz die Steuer- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Küffner beauftragt wird.
Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushalt 2021 und 2022 einzuplanen.
Über den Stand der Umsetzung wird der Stadtrat in regelmäßigen Zeitabständen informiert.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, dass zur Umsetzungsbegleitung zur Einführung und Ermittlung der steuerpflichtigen Umsätze im Rahmen des Vollzuges des § 2 b Umsatzsteuergesetz die Steuer- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Küffner beauftragt wird.
Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushalt 2021 und 2022 einzuplanen.
Über den Stand der Umsetzung wird der Stadtrat in regelmäßigen Zeitabständen informiert.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.03.2021 13:14 Uhr