Vollzug Ortsrecht der Stadt Spalt; Beschlussfassung über die 6. Änderungssatzung für die Einrichtung "Mittagsbetreuung"


Daten angezeigt aus Sitzung:  42. Sitzung des Stadtrates, 08.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 42. Sitzung des Stadtrates 08.03.2022 ö 15

Sachverhalt

Die Mittagsbetreuung an der Spalatin-Schule wird als städtische Einrichtung geführt. 

Der Betrieb der Mittagsbetreuung ist stark defizitär. Aus diesem Grund sind jährliche Anpassungen der Entgelt, auch aufgrund der Kostensteigerungen der Sach- und Personalkosten, unerlässlich. 

Zur Vorbereitung für die Anmeldung zur Mittagsbetreuung ab 01.09.2022 ist daher bereits jetzt die Gebührenregelung in Form einer 6. Änderungssatzung vorzusehen um auch die Nutzer frühzeitig über die neuen Gebühren ab 01.09.2022 in Kenntnis zu setzen. 

Die Anpassung der neuen Gebühren erfolgt im Rahmen einer 6. Änderungssatzung, die als Anlage anbei liegt. 

Eine Übersicht der derzeitigen Gebührensätze sowie der neuen Gebühren sind in der nachstehenden Tabelle nochmals aufgelistet.

Dem Stadtrat wird dabei folgender Gebührenrahmen vorgeschlagen. 

a) Laufende Gebühren / Eirichtung „Mittagsbetreuung“

Monatsgebühr
Gebühren in € 
    aktuell
Gebühren in € 
 ab Sept. 2022
bei 1 Tag/ Woche
53 Euro
56 Euro
bei 2 Tagen/Woche
69 Euro
73 Euro
bei 3 Tagen/Woche
78 Euro
82 Euro
bei 4 Tagen/Woche
88 Euro
93 Euro
bei 5 Tagen/Woche
97 Euro
102 Euro












b) „Ferienbetreuung“        

Tage
Woche
Gebühren in € für angemeldete Kinder in der Mittagsbetreuung
Regelgebühr


aktuell
ab Sept. 
2022
aktuell
ab Sept. 2022
1
je Woche
23 Euro
25 Euro
30 Euro
32 Euro
2
je Woche
28 Euro
30 Euro
38 Euro
40 Euro
3
je Woche
33 Euro
35 Euro
43 Euro
46 Euro
4
je Woche
38 Euro
40 Euro
50 Euro
53 Euro
5
je Woche 
43 Euro
46 Euro
60 Euro
63 Euro

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass aufgrund des stark defizitären Betriebes der Mittagsbetreuung, eine Anhebung und Anpassung der Gebühren ab 01.09.2022 erforderlich ist. 

Die 6. Änderung zur Gebührensatzung der Mittagsbetreuung an der Spalatin-Schule, gem. der beiliegenden Anlage, wird beschlossen. 

Die Satzung tritt zum 01.09.2022 in Kraft.

Beschluss

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass aufgrund des stark defizitären Betriebes der Mittagsbetreuung, eine Anhebung und Anpassung der Gebühren ab 01.09.2022 erforderlich ist. 

Die 6. Änderung zur Gebührensatzung der Mittagsbetreuung an der Spalatin-Schule, gem. der beiliegenden Anlage, wird beschlossen. 

Die Satzung tritt zum 01.09.2022 in Kraft.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.04.2022 14:53 Uhr