Daten angezeigt aus Sitzung:
57. Sitzung des Stadtrates, 08.11.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauherr: Antrag 65/22
Baugrundstück: Im Kirschgarten 12, OT Großweingarten, Fl.Nr. 128/22 Gmk. Großweingarten
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage
Antragsnummer: 65/22
Auf dem Flurstück 128/22 Gmk. Großweingarten wurde ein Antrag auf Baugenehmigung Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage gestellt.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 18 „Hinteres Dorf Großweingarten“ der Stadt Spalt und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft.
Es soll ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Firsthöhe 9,38 m, Wandhöhe 4,43 m, Dachneigung 47° realisiert werden. Das Einfamilienhaus erhält EG, DG und einen nicht ausgebauten Spitzboden. Die angebaute Doppelgarage, Firsthöhe 6,7 m, WH 2,98 m ist mit gleicher Dachneigung geplant, das Dach soll jedoch bei dem angebauten Abstellraum mit Dachneigung von 12° auslaufen. Aufgrund des Schaffens eines zusammenhängenden Gartens und besserer Ausnutzung des Grundstücks soll der Garagenanbau hin zu der Straße „Im Kirschgarten“ gebaut werden. Die Einfahrt der Fahrzeuge seitlich in die Garage. Eine Versetzung der Doppelgarage hin zu 128/21 ist unmöglich, da die Zufahrt durch einen Straßenbaum versperrt ist. In vorangegangen Bauberatungsgespräch wurde der Sachverhalt zum Erhalt des Baumes besprochen, weshalb die Einfahrtsituation in die Garage entsprechend geplant wurde.
Die nachbarschaftliche Zustimmung ist vollständig erfolgt.
Stellplätze werden in genügender Zahl errichtet.
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Folgende Anträge auf Befreiungen gem. § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 18 „Hinteres Dorf Großweingarten“ wurden gestellt:
Das Gebäude weicht von der vorgegebenen Baugrenze ab
Garage überschreitet die dafür besonders gekennzeichnete Fläche
- 3.3. Dachneigung und Dachform; Kniestock max. 0,5 m, Wandhöhe max. 3,90 m
Der Kniestock wird auf 1,02 m erhöht, Die Wandhöhe an der Traufe beträgt 4,43 m
- 5.3. Die Ausführung von Nebengebäuden ist in Holzbauweise oder in Mauerwerk mit 30-45° steilem Satteldach zulässig.
Die Dachneigung der Garage beträgt 47 °, die des Abstellraumes 12°
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl. Nr. 128/22 Gmk. Großweingarten, im Kirschgarten 12 des Antragsstellers Bautenbuch 65/22.
Beschluss 2:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen hinsichtlich des Antrags auf Befreiung Überschreitung der Baugrenzen des Bauvorhabens der Fl. Nr. 128/22 Gmk. Großweingarten des Antragsstellers Bauvorhaben Bautenbuch Nr. 65/22
Beschluss 3:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen hinsichtlich des Antrags auf Befreiung Überschreitung der gekennzeichneten Fläche für Garagen der dafür besonders gekennzeichneten Flächen, des Bauvorhabens der Fl. Nr. 128/22 Gmk. Großweingarten des Antragsstellers Bauvorhaben Bautenbuch Nr. 65/22
Beschluss 4:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen hinsichtlich des Antrags auf Befreiung Dachneigung und Dachform, Überschreitung max. höhe Kniestock auf 1,02 m, Wandhöhe an der Traufe 4,43 m anstatt max. 3,90 m, des Bauvorhabens der Fl. Nr. 128/22 Gmk. Großweingarten des Antragsstellers Bauvorhaben Bautenbuch Nr. 65/22
Beschluss 5:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen hinsichtlich des Antrags auf Befreiung Ausführung Nebengebäude mit Dachneigung Garage 47° anstatt 30-45°, Abstellraum Dachneigung 12°, des Bauvorhabens der Fl. Nr. 128/22 Gmk. Großweingarten des Antragsstellers Bauvorhaben Bautenbuch Nr. 65/22
Beschluss
Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl. Nr. 128/22 Gmk. Großweingarten, im Kirschgarten 12 des Antragsstellers Bautenbuch 65/22.
Stimmverhältnis: 17 gegen 2 Stimmen.
Beschluss 2:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen hinsichtlich des Antrags auf Befreiung Überschreitung der Baugrenzen des Bauvorhabens der Fl. Nr. 128/22 Gmk. Großweingarten des Antragsstellers Bauvorhaben Bautenbuch Nr. 65/22
Stimmverhältnis: 15 gegen 4 Stimmen.
Beschluss 3:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen hinsichtlich des Antrags auf Befreiung Überschreitung der gekennzeichneten Fläche für Garagen der dafür besonders gekennzeichneten Flächen, des Bauvorhabens der Fl. Nr. 128/22 Gmk. Großweingarten des Antragsstellers Bauvorhaben Bautenbuch Nr. 65/22
Stimmverhältnis: 15 gegen 4 Stimmen.
Beschluss 4:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen hinsichtlich des Antrags auf Befreiung Dachneigung und Dachform, Überschreitung max. höhe Kniestock auf 1,02 m, Wandhöhe an der Traufe 4,43 m anstatt max. 3,90 m, des Bauvorhabens der Fl. Nr. 128/22 Gmk. Großweingarten des Antragsstellers Bauvorhaben Bautenbuch Nr. 65/22
Stimmverhältnis: 15 gegen 4 Stimmen.
Beschluss 5:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen hinsichtlich des Antrags auf Befreiung Ausführung Nebengebäude mit Dachneigung Garage 47° anstatt 30-45°, Abstellraum Dachneigung 12°, des Bauvorhabens der Fl. Nr. 128/22 Gmk. Großweingarten des Antragsstellers Bauvorhaben Bautenbuch Nr. 65/22
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3
Datenstand vom 12.06.2024 12:33 Uhr