Haushalt 2023, Beschlussfassung; Haushaltssatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
70. Sitzung des Stadtrates, 01.08.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2023 in der vorgelegten Fassung. Der Haushalt tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Kreditaufnahmen für Investitionsmaßnahmen und Investitionsfördermaßnahmen sind mit € 2.500.000 vorgesehen.
Kreditaufnahmen für den Eigenbetrieb „Stadtbrauerei Spalt “ sind im Haushaltsjahr 2023 mit 2.500.000 € vorgesehen.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes wird auf 920.000 € festgesetzt.
Die Verpflichtungsermächtigungen sind im Haushalt 2023 nicht festgesetzt.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2023 in der vorgelegten Fassung. Der Haushalt tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Kreditaufnahmen für Investitionsmaßnahmen und Investitionsfördermaßnahmen der Stadt Spalt sind mit 2.500.000 € vorgesehen.
Kreditaufnahmen für den Eigenbetrieb „Stadtbrauerei Spalt “ sind im Haushaltsjahr 2023 mit 2.500.000 € vorgesehen.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes wird auf 920.000 € festgesetzt.
Die Verpflichtungsermächtigungen sind im Haushalt 2023 nicht festgesetzt.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2023 in der vorgelegten Fassung. Der Haushalt tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Kreditaufnahmen für Investitionsmaßnahmen und Investitionsfördermaßnahmen der Stadt Spalt sind mit 2.500.000 € vorgesehen.
Kreditaufnahmen für den Eigenbetrieb „Stadtbrauerei Spalt “ sind im Haushaltsjahr 2023 mit 2.500.000 € vorgesehen.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes wird auf 920.000 € festgesetzt.
Die Verpflichtungsermächtigungen sind im Haushalt 2023 nicht festgesetzt.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
Datenstand vom 13.06.2024 12:05 Uhr