Vollzug KAG, Änderungssatzung zur Erhebung von Kitagebühren


Daten angezeigt aus Sitzung:  70. Sitzung des Stadtrates, 01.08.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 70. Sitzung des Stadtrates 01.08.2023 ö 12

Sachverhalt

Die Gebühren für die Kinderbetreuung der Stadt Spalt sind mit Blick auf eine regelmäßige Anpassung der Gebühren im 2-Jahres Rhythmus zu prüfen und anzupassen.
Die letzte Gebührenanpassung wurde zwar erst im Jahr 2022 vorgenommen, jedoch wurde der vorangegangen Zeitraum bereits auf 3 Jahre verlängert. Der Hintergrund ist mit den  Corona-Auswirkungen zu sehen, weil in diesem Zeitraum das Angebot für die Nutzung der kommunalen Einrichtung aufgrund gesetzlicher Vorgaben erheblich einzuschränken war. 
Damit die Eltern/Erziehungsberechtigten jedoch nicht zusätzlich in diesem Zeitraum finanziell belastet werden sollten, wurde hier keine Erhöhung seitens der Verwaltung dem Stadtrat vorgeschlagen. Zu bedenken ist jedoch, dass die Personalkosten auch in diesem Zeitraum in voller Höhe angefallen sind, ohne dass die Auslastung der Einrichtung gegeben war.


Die jetzige Erhöhung mit ca. 7 % auf die bisherigen Gebührensätze für die KITa Regelgruppen und Kinderkrippen ist erforderlich, um die lfd. steigenden Kosten
a.        Personalkosten mit ca. 10 % und die
b.        Sach/Unterhaltskosten bei einer Inflation von ebenfalls 6 – 7 % im Durchschnitt auffangen zu können.
Wir liegen mit unserem Gebührenanpassungen und neuen Gebühren im Durchschnitt aller Einrichtungen im Landkreis Roth. Die Gebühren sind auf dem Niveau des Kindergartens in GwG, der von der GMBH Eichstätt betrieben wird.

Mit dem Elternbeirat haben wir die Erhöhung und die Gründe der Anpassung besprochen und erläutert.

Von der Verwaltung wird zudem vorgeschlagen, dass die zweckgebunden Mittel (Spielgeld je Kind mit 2,50 € auf 3,00 € ab 1.9.2023) erhöht wird.
Diese Haushaltsmittel stehen der KITA-Leitung zur Verfügung, um hier u.a. Bastelmaterial u.ä. nach Bedarf anzuschaffen.

Das Spielgeld wird nicht gesondert erhoben, sondern wird von den Gebühreneinnahmen abgezogen und der KITA  Leitung jährlich zur Verfügung gestellt.


Dem Stadtrat Spalt wird daher vorgeschlagen, die entsprechende beiliegende Änderungssatzung zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt, beschließt die  Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Kindergarten/Kinderkrippe Spalt. Die Änderung tritt zum 01.09.2023 ein.

Das Spielgeld wird für zweckgebundene Maßnahmen der kommunalen Einrichtung von 2,50 €/je Kind auf 3,00 €/Kind ab dem 01.09.2023 angehoben.

Die nächsten Gebührenanpassungen sind in 2. Jahren durch die Verwaltung zu prüfen und vorzusehen.

Beschluss

Der Stadtrat Spalt, beschließt die  Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Kindergarten/Kinderkrippe Spalt. Die Änderung tritt zum 01.09.2023 ein.

Das Spielgeld wird für zweckgebundene Maßnahmen der kommunalen Einrichtung von 2,50 €/je Kind auf 3,00 €/Kind ab dem 01.09.2023 angehoben.

Die nächsten Gebührenanpassungen sind in 2. Jahren durch die Verwaltung zu prüfen und vorzusehen.

---

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.06.2024 12:05 Uhr