Stellungnahme der Verwaltung zum Beschlussvorschlag aus der Stadtratssitzung vom 07.06.2022 zur „Anbringung einer Webcam am Storchennest“ nach anonymer Beschwerde bei der Kommunalaufsicht, Landratsamtes Roth, über die noch nicht weiter vorangetriebene Errichtung einer Storchennest-Webcam am Kornhaus. Nachstehende Punkte wurden dem Stadtrat zur Beschlussfassung zusammengestellt.
„Der Stadtrat der Stadt Spalt steht der Anbringung einer Webcam am Storchennest grundsätzlich positiv gegenüber. Durch die Verwaltung sind bezifferbare Kosten für technische Ausstattung, Installation, Unterhalt zu ermitteln. Außerdem ist grundsätzlich die Zustimmung des Denkmalschutzes erforderlich. Sobald die Zustimmung Denkmalschutz und die Kostenaufstellung vorliegt, entscheidet der Stadtrat über die Anbringung der Webcam über dem Storchennest endgültig.“ → StR-Abstimmung 9:7
- Kosten, Unterhalt, Aufwand für die Verwaltung:
- Blitzschutz: Kosten und Aufwand erst nach Fachgespräch mit Firma möglich
- evtl. Statik: erst nach Fachgespräch mit Ingenieur möglich
- Denkmalantrag: keine Kosten, Aufwand für Verwaltung
- Zimmerer/Dachdecker: Arbeiten, Material, Aufwand ca. 2.500 – 5.000 €, je nach Auf-wand am Bestandsgebäude
- Elektriker/IT-Fachmann: Arbeiten, Material, Aufwand technische Ausstattung, Kamera, Übertragung des Livebildes etc. ca. 2.500 – 5.000 €, je nach Aufwand am Bestandsgebäude
- Verwaltung/Bauhof (aktuell keinerlei Kapazitäten frei): Aufwand für Ausführung je ca. 15 – 30 Std., Unterhalt im Jahr ca. 200 – 500 € je nach Anforderung und Ausstattung, voraussichtlich alle 3-5 Jahre neue Kamera notwendig ca. 400–800 € (keine Förderung)
- voraussichtliche Gesamtkosten ca. 5.000 – 10.000 €, je nach Angeboten
zzgl. Kosten für mögliche Planungsleistungen
zzgl. Aufwand für die Verwaltung/Bauhof
zzgl. Unterhalt/Betreuung
Eine Storchenkamera ist realisierbar, solange keine Personen erkennbar gefilmt werden.
„Für die Anbringung der Webcam ist ein denkmalrechtlicher Erlaubnisantrag bei der uDB des LKR Roth einzureichen. Dieser Antrag muss auch Angaben zur Gestaltung der Webcam sowie eines eventuell erforderlichen Mates enthalten. Konkrete Aussagen zur Genehmigungsfähigkeit der Webcam können erst nach Prüfung des Antrags und Beteiligung des BLFD getroffen werden“
Von Seiten der uNB stehen keine größeren Vorgaben der Errichtung entgegen. Während der Brutzeit sollen die Störche nicht gestört werden, nicht zu nah an den Tieren gearbeitet werden, der Mast darf nicht zu nah am Nest errichtet werden. (Kontakt zu Frau Wieding, Dipl. Biologin für Weißstorch beim LBV, für weitere Rückfragen)
Ausführung der Maßnahme, wenn dann erst nach Abflug der Störche angedacht, von Bauamt mit LRA Roth soweit angesprochen.
Eine Errichtung ist baurechtlich nicht relevant, verfahrensfrei, kann wie eine PV-Anlage betrachtet werden. Brandschutz und Statik baurechtlich nicht relevant, Sicherheit und Haftung liegt beim Betreiber. Blitzschutz muss mit einer Fachfirma abgeklärt werden, wird voraussichtlich benötigt da höchster Punkt des H-B-G, liegt im Interesse des Betreibers.
Die Erstanschaffung einer Webcam kann gefördert werden, jedoch wird eine Ersatzanschaffung nach technischem Ausfall/Defekt der Webcam nicht gefördert. Es wird ein EDV-Verantwortlicher benötigt, der sich jederzeit um die technische Betreuung und Unterhaltung vor Ort kümmert.
Die Aufgabenstellung der Verwaltung erfüllt sich nach der Gemeindeordnung, den gemeindlichen Pflichtaufgaben sowie freiwilligen Aufgaben. Im üblichen Geschäftsgang müssen die Pflichtaufgaben priorisiert erfüllt werden. Die Errichtung einer Storchenkamera ist eine freiwillige Aufgabe der Gemeinde, welche sie nach der Arbeitsauslastung sowie der zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln erfüllen kann. An sich ist eine derartige Webcam kein schlechtes Thema für die Gemeinde, das Kosten-/ Nutzenverhältnis sollte gut überlegt sein.
Es wurde den Mitgliedern des Stadtrates mehrmals eine Prioritätenliste der Aufgaben, darunter auch viele Großprojekte der Stadt, vorgestellt. Dem Stadtrat ist bekannt, dass zum aktuellen Zeitpunkt parallel zu allen in Vorbereitung befindlichen Projekten mit höchster Priorisierung, eine Realisierung durch die Verwaltung nicht umsetzbar ist. Die Verwaltung weist darauf hin, dass derartige Projekte nicht im Sande verlaufen bzw. in Vergessenheit geraten, es sind einfach schlichtweg keine zeitlichen Kapazitäten vorhanden um kleinere Projekte neben den Großprojekten umzusetzen, ohne dass die Betreuung der Großprojekte dadurch verschleppt und deutlich hinausgezögert wird.