Bauvoranfrage - Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl.Nr. 738/41 Gmk. Spalt, Hopfenrebe 21


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Stadtrates, 06.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 12. Sitzung des Stadtrates 06.10.2020 ö beschließend 14

Sachverhalt

Bauherr:                Regina Leibgeber-Davis, Rossteissling 18, 92274 Gebenbach

Baugrundstück:        Hopfenrebe 21, Fl.Nr. 738/41 Gmk. Spalt

Bauvorhaben:        Bauvoranfrage: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage

Auf dem Flurstück 738/41 der Gemarkung Spalt wurde von Frau Regina Leibgeber-Davis ein Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage gestellt.

Frau Leibgeber-Davis plant den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 738/41 der Gemarkung Spalt, welches sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 46 „Am Sandrangen“ befindet.

Der Vorentwurf des Bauvorhabens entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Folgende Fragen sind zum Vorentwurf gestellt:
  • Gem. textlichen Festsetzungen sind 2 Vollgeschosse als Höchstgrenze genannt.
Erdgeschoss + Dachgeschoss mit Kniestock max. 60cm
Das geplante Bauvorhaben soll mit 2 Vollgeschossen und einem Kniestock von 2m realisiert werden.
Eine Abweichung des Kniestockes ist denkbar, jedoch sollte es sich um eine geringe Abweichung handeln.

  • Gem. textlichen Festsetzungen ist eine Dachneigung von 35-48 Grad vorgeschrieben.
Das geplante Bauvorhaben soll eine geringe Dachneigung von 25 Grad erhalten.
In der direkten Nachbarschaft sind die Dachneigungen entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes und entsprechen dem fränkischen Baustil.
Eine höhere Dachneigung als im Vorentwurf geplant, könnte den niedrigeren Kniestock kompensieren.

  • Gem. textlichen Festsetzungen dürfen Einzelgauben nicht breiter als 1,50m sein.
Die addierte Gesamtbreite der Gauben darf 1/3 der Gesamtlänge des Haupthauses nicht überschreiten.
Das geplante Bauvorhaben soll nach Angaben der Antragstellerin mit einer Länge der Gaube von ca. 6,50m realisiert werden.
Die Gaube soll an der Rückseite des Hauses angebracht werden.
Aus dem Vorentwurf ist keine Gaube/ kein Erker ersichtlich. Es ist naheliegend, dass die Antragstellerin den würfelartigen Anbau als Erker betitelt.
Dieser muss gemäß textlichen Festsetzungen untergeordnet sein und sich deutlich von der Hauptfirstrichtung abheben.


  • Gem. textlichen Festsetzungen muss die Dachneigung der Garage min. 30 Grad betragen.
Die Firstrichtung kann vom Hauptgebäude abweichen.
       Das geplante Bauvorhaben soll mit einer Fertiggarage mit Flachdach realisiert werden.
       Im näheren Umfeld sind bereits vereinzelt Flachdachgaragen realisiert worden.

Das Bauvorhaben befindet sich gemäß Flächennutzungsplan im allgemeinen Wohngebiet.

Die Stellplätze können auf dem Baugrund realisiert werden.

Die Nachbarschaftsunterschriften sind vollständig vorhanden.

Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid von Frau Regina Leibgeber-Davis, Rossteissling 18, 92274 Gebenbach zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 738/41 Gmk. Spalt, wird von Seiten der Stadt Spalt unter folgenden Voraussetzungen erteilt:
  • Der Kniestock soll angepasst reduziert werden.
  • Die Dachneigung wird auf min. 35 Grad erhöht.






SR bschließt eine entsprechende Planung die angemessen an BPlan vor allem an Kniestock und Dachneigung ergeben.


21 gegen 0 Stimmen

Beschluss 1

Das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid von Frau Regina Leibgeber-Davis, Rossteissling 18, 92274 Gebenbach zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 738/41 Gmk. Spalt, wird von Seiten der Stadt Spalt unter folgenden Voraussetzungen erteilt:
  • Der Kniestock soll angepasst reduziert werden.
  • Die Dachneigung wird auf min. 35 Grad erhöht.






 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 21

Abstimmungsbemerkung
Das Einvernehmen wurde nicht erteilt.

Beschluss 2

Der Stadtrat Spalt beschließt, das  Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid von Frau Regina Leibgeber-Davis, Rossteissling 18, 92274 Gebenbach zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 738/41 Gmk. Spalt, wird von Seiten der Stadt Spalt erst dann zu erteilen, wenn Kniestock und Dachneigung dem Bebauungsplan angepasst werden.

Eine erneute Bauvoranfrage ist erforderlich.
 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.11.2020 09:57 Uhr