Antrag auf Erlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 DSchG - Errichtung Ladepunkt, Fl.Nr. 214 Gmk. Spalt, Webergasse 10


Daten angezeigt aus Sitzung:  25. Sitzung des Stadtrates, 13.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 25. Sitzung des Stadtrates 13.07.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauherr:                David Pittack, Webergasse 10, 91174 Spalt

Baugrundstück:        Webergasse 10, 91174 Spalt, Fl.Nr. 214 Gmk. Spalt

Bauvorhaben:        Errichtung Ladepunkt

Auf dem Flurstück 214 der Gemarkung Spalt wurde von Herrn David Pittack ein Antrag auf Erlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz zur Errichtung eines Ladepunktes in Stand- oder Wandmontage gestellt. 

An das bereits bestehende Wohnhaus soll eine Ladesäule für ein (teil-)elektrisches Kraftfahrzeug geschaffen werden. 

Das Flurstück 214 der Gemarkung Spalt befindet sich im Geltungsbereich der rechtskräftigen Gestaltungssatzung der Stadt Spalt und im Ensemblebereich. 

Rechtlich zuständig für den Antrag auf Erlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 DSchG ist die untere Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes Roth. 
Das Einverständnis der jeweiligen Stadt wird in diesem Rahmen erfragt. 

Gemäß Gestaltungssatzung der Stadt Spalt ist eine Ladesäule für elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge grundsätzlich gegen das historische Altstadtbild. 

Im Hinblick auf die künftige Elektromobilität sollte diesbezüglich eine Grundsätzliche Regelung getroffen werden.
Nach Rücksprache mit der unteren Denkmalschutzbehörde, Herrn Danninger, sind Ladesäulen im Altstadtbereich durchaus denkbar und sollten auch unterstützt werden. 
Die Ladesäuen sollen jedoch nicht an der straßenseitigen Hausfassade, sondern an einer straßenabgewandten Fassadenseite angebracht und eventuell mit einer Holzverschalung verkleidet werden. 

Des Weiteren ist über jeden einzelnen Fall zu entscheiden. 

Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen zum Antrag auf Erlaubnis nach Art. 4 Abs. 1 DSchG von Herrn David Pittack, Webergasse 10, 91174 Spalt zur Errichtung eines Ladepunktes in Stand- oder Wandmontage, auf dem Flurstück 214 der Gemarkung Spalt, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt. 

Beschluss

Das Einvernehmen zum Antrag auf Erlaubnis nach Art. 4 Abs. 1 DSchG von Herrn David Pittack, Webergasse 10, 91174 Spalt zur Errichtung eines Ladepunktes in Stand- oder Wandmontage, auf dem Flurstück 214 der Gemarkung Spalt, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt. 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Datenstand vom 20.08.2021 12:09 Uhr