Bauherr: Cornelia und Christian Maurer, Drudenstr. 11, 91174 Spalt
Baugrund: Außenbereich, Fl.Nr. 345, Gmk. Spalt
Bauvorhaben: Errichtung eines Tinyhauses
Antragsnummer: 78/21
Auf dem Flurstück 345 der Gemarkung Spalt wurde von Frau Cornelia und Herrn Christian Maurer ein Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Tinyhauses gestellt.
Gemäß dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid soll das Gebäude am Rand des bebauten Ortsbereiches realisiert werden. Das Grundstück verfügt über eine private Zufahrt über die private Fläche Fl. Nr. 345 Gmk. Spalt. Die Bebauung soll dem terrassenförmigen Geländeverlauf folgen.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Bereich im Zusammenhang bebauter Ortsteile und nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und muss gem. § 35 BauGB geprüft werden.
Gemäß § 35 BauGB ist im Außenbereich ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es […] einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt […].
Das Gebäude liegt im Außenbereich sowie im Landschaftsschutzgebiet. Die Bebauung würde sich nicht harmonisch zu der bereits bestehenden Scheune einfügen.
Eine Erschließung müsste auf eigene Kosten von der Drudenstraße 11 aus stattfinden. Eine Kanalanbindung ist nicht geplant, das Schmutzwasser soll über einen Sammler durch ein Entsorgungsunternehmen entsorgt werden. Laut Planzeichnung soll ein Parkplatz vor der bereits bestehenden Scheune erstellt werden.
Das geplante Wohnhaus dient nicht einem Land- oder Forstwirtschaftlichen Betrieb.
Einer Betriebsbeschreibung oder Privilegierung liegt nicht bei.
Die nachbarschaftliche Zustimmung ist ersichtlich.
Die Möglichkeiten einer positiven Zustimmung sind bei dem derartigen Einzelbauvorhaben der Voranfrage nicht gegeben.