StBauFö; Jahresantrag der Einzelmaßnahmen für 2022 und mittelfristiger Planungszeitraum
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 30.11.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Jahresantrag für Städtebaufördermittel ist nach Beschlussfassung durch den Stadtrat und der Einstellung im Haushalt 2022 der Regierung von Mittelfranken zur Bereitstellung der Fördermittel für 2022 bis 2025 vorzulegen.
Der Jahresantrag wurde in Abstimmung mit der Sanierungstreuhänderin der Stadt Spalt abgestimmt und vorbereitet.
Dem Stadtrat wird vorgeschlagen, den Jahresantrag 2022 mit der jetzigen Fassung und den vorgesehenen Maßnahmen zu genehmigen und die entsprechende Veranschlagung im Haushalt 2022 und der Finanzplanung vorzusehen.
Der Antrag ist bei der Regierung von Mittelfranken zu stellen
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass er den Jahresantrag 2022 sowie für die folgenden Programmjahre mit den Einzelmaßnahmen im Rahmen des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm als Jahresantrag für 2022 bei der Regierung von Mittelfranken beantragt.
Die vorgesehenen Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresantrages sind im Haushalt 2022 sowie im Finanzplanungszeitraum zu veranschlagen
Beschluss
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass er den Jahresantrag 2022 sowie für die folgenden Programmjahre mit den Einzelmaßnahmen im Rahmen des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm als Jahresantrag für 2022 bei der Regierung von Mittelfranken beantragt.
Die vorgesehenen Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresantrages sind im Haushalt 2022 sowie im Finanzplanungszeitraum zu veranschlagen
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.01.2022 08:00 Uhr