Vollzug BauGB - Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "An der Zellgasse"


Daten angezeigt aus Sitzung:  52. Sitzung des Stadtrates, 02.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 52. Sitzung des Stadtrates 02.08.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Grundstück mit der Flurnummer 1206/3, Gemarkung Spalt, befindet sich im Geltungsbereich des aktuell rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 1 „An der Zellgasse“ und befindet sich im Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes. 
Auf dem genannten Flurstück soll im Rahmen der Realisierung eines Nahwärmenetzes ein Hackschnitzelheizwerk errichtet werden. 
Der geplante Standort befindet sich zum Teil außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche und im Bereich einer schulischen Freisportanlage. 
Diesbezüglich soll der Bebauungsplan Nr. 1 „An der Zellgasse“ im Rahmen eines Bauleitverfahrens in einer 5. Änderung angepasst werden.  

Die Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt Spalt. 
Das Bauleitverfahren soll im Vereinfachten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt werden. 

In der Beschlussfassung des Stadtrates wäre nunmehr der Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 „An der Zellgasse“ vorzunehmen.

Nach erfolgtem Aufstellungsbeschluss werden Planungsbüros 5. Änderung des Bebauungsplanes angefragt.

Die Billigung des Planentwurfes und der Auslegungsbeschluss wird in einer späteren Sitzung erfolgen. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „An der Zellgasse“ gemäß § 30 Abs. 1 BauGB im Vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „An der Zellgasse“ gemäß § 30 Abs. 1 BauGB im Vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 6

Datenstand vom 08.09.2022 14:50 Uhr