Bauherr: Nürminger Immo & Konzept GmbH, Im Herrmannshof 1a, 91595 Burgoberbach
Baugrundstück: Fl. Nr. 1204 Gmk. Spalt
Bauvorhaben: Errichten von Parkplätzen
Antragsnummer: 61/22
Auf dem Flurstück 1204 der Gemarkung Spalt wurde von der Nürminger Immo & Konzept GmbH, Im Herrmannshof 1a, 91595 Burgoberbach ein Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung von Stellplätzen gestellt.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Auf dem neu zugekauften Grundstück der Nürminger GmbH sollen insgesamt 36 Stellplätze, davon 2 Stellplätze für Menschen mit Behinderung errichtet werden. Der Antrag der Baugenehmigung für die Stellplätze muss in Verbindung mit dem Bauantrag 62/22 – Nutzungsänderung von zwei Wohnungen und einem Ladengeschäft in einen Beherbergungsbetrieb mit Brauwerkstatt gesehen werden.
Die neu zu errichtenden Stellplätze sind fußläufig nah an dem Bauort des Beherbergungsbetriebes, Hauptstraße 16, zu erreichen.
Die bisher bestehende Garage auf dem Grundstück soll abgerissen werden. Die PKW – Stellplätze sollen entlang der südlichen und nördlichen Grenze angelegt werden. Der Untergrund der Stellplätze bleibt mit versickerungsfähigem Material. Der Parkplatzbereich soll an den noch offenen Bereichen eingezäunt werden. Im Einfahrtsbereich wird das Oberflächenwasser über eine Rinne in die bestehende Straßenentwässerung abgeführt.
Über die Situation der Mauer / Richtung KiTa (keine Statik) Einsturzgefährdet wurde der Bauherr unterrichtet. Hier müssen Maßnahmen zur Standsicherheit getroffen werden.
Die nachbarschaftliche Beteiligung wurde durchgeführt. Bei einem der Grundstücksnachbarn erfolgte die Zustimmung, bei dem anderen wurde die Beteiligung durchgeführt, aber bislang noch keine Aussage getroffen.
Der Parkplatz fügt sich harmonisch in die Nachbarschaftliche Bebauung ein. Bislang wurde der Bereich als Wohnmobilparkplatz genutzt.
Das Vorhaben befindet sich nicht im Ensemblebereich der Stadt Spalt. Die Erschließung ist weiterhin gesichert.