Der Stadtrat Spalt wurde bereits in der Sitzung am 07.11.2023, TOP 12, mit der vertraglichen Vereinbarung für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Wasserzell zwischen dem Staatl. Bauamt Nürnberg und der Stadt Spalt informiert.
Nachdem hier nochmals ein Abstimmungsgespräch mit dem Staatlichen Bauamt am 06.11.2023
erfolgte, wurden die noch offenen Punkte hinsichtlich der Kostenvereinbarung abschließend geklärt.
Das Staatliche Bauamt hatte zugesichert, eine Überarbeitung der Vereinbarungen bis Freitag, 17.11.2023 vorzulegen.
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage lag die Überarbeitung der Vereinbarung noch nicht vor.
Es ist jedoch festzustellen, dass es sich hier nur um kleine Korrekturen und Anpassungen um Klarheiten der noch offenen Verrechnungspunkte geht.
Dem Stadtrat Spalt wird umgehend die finale Vereinbarung weitergeleitet, um diese zur Kenntnis vor der Sitzung zu erhalten.
Der Abschluss dieser Vereinbarung ist auch von hoher und großer Bedeutung, damit das Staatliche Bauamt auch die weiteren Planungsumsetzungen in Auftrag geben kann und die Ausschreibung, die zum Jahreswechsel erfolgen soll, noch für das Frühjahr bzw. den Frühsommer 2024 durchführt.
Für den zeitlichen Abschnitt ist nach dem Abstimmungsgespräch am 06.11.2023 festzuhalten, dass die Maßnahme im Frühsommer 2024 begonnen wird und sich auch bis in den Sommer 2025 hinziehen wird.
Die Stadt Spalt wird im Auftrag des Staatlichen Bauamtes noch die erforderlichen Grundstücksgespräche mit den Eigentümern führen.
Das wasserrechtliche Genehmigungsverfahren zur Einleitung des Niederschlagswassers Straße – Messung aus der Staatstraße 2223 - wurde bereits mit Antragstellung durch das Büro Fa. Wipfler Plan im Auftrag des Staatlichen Bauamtes von der Stadt Spalt an das Landratsamt Roth, Wasserrecht, weitergegeben.
Dem Stadtrat wird empfohlen, der Vereinbarung zuzustimmen, damit eine zeitliche Umsetzung der Maßnahme, wie vom Staatlichen Bauamt vorgesehen, 2024 bis Sommer 2025 erfolgen kann.
Im Hinblick auf die möglichen Finanzierungsprobleme, die sich evtl. auch für den Staatshaushalt des Freistaates ergeben können, wird dem Stadtrat auch dringend angeraten, der Vereinbarung grundsätzlich zuzustimmen.