Auflösung des Vereins Wanderfreunde Spalt e.V.
Daten angezeigt aus Sitzung:
78. Sitzung des Stadtrates, 30.01.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Verein Wanderfreunde Spalt e. V. hat gegenüber dem Ersten Bürgermeister der Stadt Spalt in einem Gespräch am 24.10.2022 mitgeteilt, dass die Auflösung des Wandervereins im Jahr 2023 vorgesehen ist.
Die Vereinsauflösung sollte nach schriftlicher Mitteilung voraussichtlich zum 30.06.2023 erfolgen.
In der Satzung der Wanderfreunde Spalt e. V. ist unter § 11 festgelegt, dass bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Spalt fällt, die es unmittelbar und ausschließlich für den Erhalt der Wanderwege zu verwenden hat.
Damit hat der Verein eine Vermögensübertragung an die Stadt Spalt zum Zeitpunkt der Auflösung des Vereins mit der zweckgebundenen Verwendung in der Satzung festgelegt.
Der Verein wurde nach der letzten Mitteilung der Wanderfreunde Spalt e. V. nunmehr zum 31.12.2023 aufgelöst.
Nach Rückfrage bei der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Roth wurde von dort erklärt, dass bei der Übertragung von fremden Mitteln bei Auflösung des Vereins eine Beschlussfassung des Stadtrates erforderlich ist, um die Annahme und Übernahme des Vereinsvermögens und der zweckgebundenen Verwendung sicherzustellen.
Es ist somit erforderlich, dass das verbliebene Vermögen, das nunmehr zum 31.12.2023 vorhanden ist, von der Stadt Spalt durch Beschluss des Stadtrates zu übernehmen ist und eine zweckgebundene Verwendung, wie in der Satzung der Wanderfreunde Spalt e. V. festgelegt, sicherzustellen ist.
Der Stadt Spalt wurde ein Restvermögen zum 31.12.2023 in Höhe von EUR 3.925,70 übertragen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass mit Auflösung des Vereins Wanderfreunde Spalt e. V. zum 31.12.2023 das übertragene Vermögen des Vereins gemäß der Bestimmung in der Satzung des Vereins von der Stadt Spalt angenommen wird
Der zugeflossene Betrag ist ausschließlich für den Erhalt der Wanderwege zu verwenden.
Beschluss
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass mit Auflösung des Vereins Wanderfreunde Spalt e. V. zum 31.12.2023 das übertragene Vermögen des Vereins gemäß der Bestimmung in der Satzung des Vereins von der Stadt Spalt angenommen wird
Der zugeflossene Betrag ist ausschließlich für den Erhalt der Wanderwege zu verwenden.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.06.2024 08:58 Uhr