Straßen-und Wegebestandsverzeichnis, Widmung der Fl. Nr. 371/2 Gmk. Großweingarten als selbstständiger Gehweg


Daten angezeigt aus Sitzung:  83. Sitzung des Stadtrates, 16.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 83. Sitzung des Stadtrates 16.04.2024 ö beschließend 22

Sachverhalt

Aufgrund des Bebauungsplanes „An der Stirner Straße“ ist der Wegebereich bereits angefangen Flurnummer 371/9 Gmk. Großweingarten, bis Fl. Nr. 89 Gmk. Großweingarten als selbstständiger Weg gewidmet. Um den Anschluss zu der Straße „Zum Laubrangen“ zu erhalten, soll die gesamte Fl. Nr. 371/2 Gmk. Großweingarten als selbstständiger Geh- und Fußgängerweg gewidmet werden.

Anfangspunkt ist bei Flurnummer 371/9 Gmk. Großweingarten Einmündung Straße „Im Grund“. Endpunkt Fl. Nr. 81 Gmk. Großweingarten Einmündung in die Straße „Zum Laubrangen“
Die Länge des Weges beträgt ca. 51,25 Meter.
Der Weg soll als Fußgängerweg mit dem Zusatz Fahrräder frei gewidmet werden

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, dass der Fußgängerweg zwischen der Straße zum Laubrangen und Im Grund als öffentlicher, selbstständiger Gehweg gewidmet wird. Anfangspunkt ist bei Flurnummer 371/9 Gmk. Großweingarten Einmündung Straße „Im Grund“. Endpunkt Fl. Nr. 81 Gmk. Großweingarten Einmündung in die Straße „Zum Laubrangen“
Die Länge des Weges beträgt ca. 51,25 Meter. Baulastträger ist die Stadt Spalt.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, dass der Fußgängerweg zwischen der Straße zum Laubrangen und Im Grund als öffentlicher, selbstständiger Gehweg gewidmet wird. Anfangspunkt ist bei Flurnummer 371/9 Gmk. Großweingarten Einmündung Straße „Im Grund“. Endpunkt Fl. Nr. 81 Gmk. Großweingarten Einmündung in die Straße „Zum Laubrangen“
Die Länge des Weges beträgt ca. 51,25 Meter. Baulastträger ist die Stadt Spalt.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.06.2024 11:28 Uhr