Straßen-und Wegebestandsverzeichnis, Widmung der Fl. Nr. 371/2 Gmk. Großweingarten als selbstständiger Gehweg
Daten angezeigt aus Sitzung:
83. Sitzung des Stadtrates, 16.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Aufgrund des Bebauungsplanes „An der Stirner Straße“ ist der Wegebereich bereits angefangen Flurnummer 371/9 Gmk. Großweingarten, bis Fl. Nr. 89 Gmk. Großweingarten als selbstständiger Weg gewidmet. Um den Anschluss zu der Straße „Zum Laubrangen“ zu erhalten, soll die gesamte Fl. Nr. 371/2 Gmk. Großweingarten als selbstständiger Geh- und Fußgängerweg gewidmet werden.
Anfangspunkt ist bei Flurnummer 371/9 Gmk. Großweingarten Einmündung Straße „Im Grund“. Endpunkt Fl. Nr. 81 Gmk. Großweingarten Einmündung in die Straße „Zum Laubrangen“
Die Länge des Weges beträgt ca. 51,25 Meter.
Der Weg soll als Fußgängerweg mit dem Zusatz Fahrräder frei gewidmet werden
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, dass der Fußgängerweg zwischen der Straße zum Laubrangen und Im Grund als öffentlicher, selbstständiger Gehweg gewidmet wird. Anfangspunkt ist bei Flurnummer 371/9 Gmk. Großweingarten Einmündung Straße „Im Grund“. Endpunkt Fl. Nr. 81 Gmk. Großweingarten Einmündung in die Straße „Zum Laubrangen“
Die Länge des Weges beträgt ca. 51,25 Meter. Baulastträger ist die Stadt Spalt.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, dass der Fußgängerweg zwischen der Straße zum Laubrangen und Im Grund als öffentlicher, selbstständiger Gehweg gewidmet wird. Anfangspunkt ist bei Flurnummer 371/9 Gmk. Großweingarten Einmündung Straße „Im Grund“. Endpunkt Fl. Nr. 81 Gmk. Großweingarten Einmündung in die Straße „Zum Laubrangen“
Die Länge des Weges beträgt ca. 51,25 Meter. Baulastträger ist die Stadt Spalt.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.06.2024 11:28 Uhr