Der Marktgemeinderat Sparneck wird gebeten, darüber zu beraten und Beschluss zu fassen, ob für das Haushaltsjahr 2016 die Realsteuerhebesätze beibehalten oder verändert werden sollen. Eine Hebesatzanpassung auf Landkreisdurchschnitt wurde im Vorjahr kontrovers diskutiert, mangels Mehrheit jedoch abgelehnt.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Ermittlung der Steuerkraft der Städte und Gemeinden ab 2016 ein höherer Nivellierungshebesatz bei den Realsteuern zugrunde gelegt wird. Es werden nicht wie bisher 250 %/250 %/231 % (Grdst. A/Grdst. B/Gewerbesteuer) sondern 310/300/300 angesetzt. Die Steuerkraft ist ein Teil der Umlagekraft der Gemeinde, aus der wiederrum die Kreisumlage ermittelt wird. Auf Basis der Zahlen von 2015 wäre allein damit für 2016 eine Erhöhung der Kreisumlage um 26.773 € zu verzeichnen.
Derzeit gelten folgende Hebesätze:
Markt Sparneck Landkreis-Ø 2015 Landes-Ø 2013
(Gemeinden 1.000 bis 3.000 Einwohner)
Grundsteuer A 310 v.H. 325 v.H. 355 v.H.
Grundsteuer B 300 v.H. 323 v.H. 339 v.H.
Gewerbesteuer 300 v.H. 328 v.H. 323 v.H.
(Anlage: Übersicht über die Hebesätze 2015 der Gemeinden im Landkreis Hof)
Aufgrund der aktuellen Ergebnisvorausschau 2015 würde eine Anhebung um 10 Punkte folgende Auswirkungen auf die Einnahmen haben:
Grundsteuer A : + 386 € (Basis : AO-Ist bis 01.11.2015 = 11.978 €)
Grundsteuer B : + 4.682 € (Basis : AO-Ist bis 01.11.2015 = 139.256 €)
Gewerbesteuer : + 3.720 € (Basis: AO-Ist bis 01.11.2015 = 111.609 €)