Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen dem Wasserwerk Sparneck und dem Wasserwerk Weißdorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
19. Sitzung des Marktgemeinderates Sparneck, 23.11.2015
Beratungsreihenfolge
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Wie bereits bezüglich der gemeinsamen Beschaffung der Geräte zur Leckortung vorgetragen, wurde auch in beiden Gemeinderatsgremien, so auch in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats Sparneck vom 26.10.2015, beschlossen, eine gemeinsame Zweckvereinbarung zwischen den beiden Wasserwerken abzuschließen. Die Verwaltung wurde mit der Ausarbeitung dieser Zweckvereinbarung beauftragt.
Hierin wird festgehalten und geregelt werden, wer der Eigentümer der beschafften Geräte der Leckortung ist und dass im Wartungs- (z.B. bei Batterietausch) und Reparaturfall alle Kosten verursachungs- und nutzungszeitunabhängig hälftig getragen werden. Neubeschaffungen sollen künftig gemeinsam, wenn möglich unter gleicher Verteilung der Kosten erfolgen, so dass bestimmte Geräte und Anlagegüter nur einfach beschafft werden müssen, wo dies rechtlich und tatsächlich möglich ist. Diese Geräte werden dann auch in die hälftige Tragung der Wartungs- und Reparaturkostenvereinbarung aufgenommen werden. Bestandteil der Zweckvereinbarung wird eine Inventarliste.
Datenstand vom 24.08.2021 09:01 Uhr