Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Weißdorf, Gemeinderat, 10.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Weißdorf (Gemeinde Weißdorf) 4. Weißdorf, Gemeinderat 10.09.2020 ö beschließend 3.2

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Weißdorf beschließt das Ergebnis der Abwägung unter Berücksichtigung der zuvor gefassten Zwischenbeschlüsse.
  2. Die Planunterlagen sind dahingehend zu überarbeiten, anzupassen und das weitere Verfahren ist durchzuführen.
  3. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass im Zeitraum vom 10. Juli 2020 bis zum 14. August 2020 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB stattfand und im gleichen Zeitraum die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt worden ist.
  4. Es wird weiter festgestellt, dass die Planunterlagen entsprechend den geäußerten Einwendungen und Anregungen der Einwe nder und Behörden als Träger öffentlicher Belange im Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB überarbeitet und soweit erforderlich auf der Grundlage der gefassten Zwischenbeschlüsse ergänzt werden bzw. bereits ergänzt worden sind.
  5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB keine Einwände geltend gemacht wurden, die eine Überarbeitung der Planunterlagen in ihren Grundzügen erforderlich machen.
  6. Der Gemeinderat Weißdorf beschließt unter Berücksichtigung der vorab gefassten Zwischenbeschlüsse den von IVS GmbH, Kronach, ausgearbeiteten Plan zur Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes „Waldsteinblick II“ im beschleunigten Verfahren gem. §13b BauGB in der Fassung vom 10.09.2020 mitsamt der Begründung gemäß §10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
  7. Die Satzung tritt gemäß §10 Abs. 3 BauGB mit dem Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.10.2020 08:02 Uhr