Beschlussfassung Änderung Geschäftsordnung Gemeinde Weißdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  25. Weißdorf, Gemeinderat, 08.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Weißdorf (Gemeinde Weißdorf) 25. Weißdorf, Gemeinderat 08.12.2022 ö beschließend 5

Beschluss

§ 1 Die Gemeinde Weißdorf erlässt folgende Änderung der Geschäftsordnung:

§ 37

  1. Satzungen und Verordnungen werden dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung durch Anschlag an der Gemeindetafel bekanntgegeben wird. Der Anschlag wird an der Gemeindetafel erst angebracht, wenn die Satzung oder Verordnung in der Verwaltung niedergelegt ist. Er wird frühestens nach 14 Tagen wieder abgenommen. Es wird schriftlich festgehalten, wann der Anschlag angebracht und wann er wieder abgenommen wurde; dieser Vermerk wird zu den Akten genommen.

  1. Wird eine Satzung oder Verordnung ausnahmsweise aus wichtigem Grund auf eine andere in Art. 26 Abs. 2 GO bezeichnete Art amtlich bekannt gemacht, so wird hierauf durch Anschlag an der Gemeindetafel hingewiesen.

  1. Die Gemeinde unterhält ihre Gemeindetafel vor dem Rathaus Weißdorf.


§ 2 

Diese Änderung der Geschäftsordnung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.02.2024 09:36 Uhr