Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen dem Wasserwerk Sparneck und dem Wasserwerk Weißdorf
Daten angezeigt aus Sitzung: 17. Sitzung des Gemeinderates Weißdorf, 08.10.2015
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Weißdorf (Gemeinde Weißdorf) | 17. Sitzung des Gemeinderates Weißdorf | 08.10.2015 | ö | beschließend | 7 |
Nicht sichtbar | |||||
Marktgemeinderat Sparneck (Markt Sparneck) | 19. Sitzung des Marktgemeinderates Sparneck | 23.11.2015 | ö | beschließend | 9.1.2 |
Beschluss
Hierin soll festgehalten und geregelt werden, wer der Eigentümer der beschafften Geräte der Leckortung ist und dass im Wartungs- (z.B. bei Batterietausch) und Reparaturfall alle Kosten verursachungs- und nutzungszeitunabhängig hälftig getragen werden. Neubeschaffungen sollen künftig gemeinsam, wenn möglich unter gleicher Verteilung der Kosten erfolgen, so dass bestimmte Geräte und Anlagegüter nur einfach beschafft werden müssen, wo dies rechtlich und tatsächlich möglich ist. Diese Geräte sollen dann auch in die hälftige Tragung der Wartungs- und Reparaturkostenvereinbarung aufgenommen werden. Bestandteil der Zweckvereinbarung wird eine Inventarliste.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0