Vorbereitung der Landtags- und Bezirkswahl am 08. Oktober 2023; Festlegung der Wahlhelferentschädigungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.08.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.08.2023 ö beschließend 9

Beschluss

Für die anstehende Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023 wird die Entschädigung je eingesetzten Wahlhelfer auf 65,- € festgelegt. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Datenstand vom 22.11.2023 10:39 Uhr