Errichtung eines geschlossenen WPC-Sichtschutzzaunes ohne lebende Einfriedung an der Grundstücksgrenze auf dem Grundstück Flnr. 53/11 Gmkg Emertsham, Witzmoninger Str. 12, 83342 Tacherting/Emertsham
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.12.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 14.12.2023 | ö | beschließend | 6.1 |
Beschluss
Nach eingehender Beratung beschließen die Mitglieder des Bauausschusses eine Abweichung von der Einfriedungssatzung unter folgenden Voraussetzungen lt. o.a. Darstellung mit Lageplan:
- Westseite (orange markiert): Höhe der Einfriedung max. 1,20 m, abwechselnde Gestaltung mit baulichen WPC-Elementen und Begrünung (Hecke) mit einer max. Länge von je 4 m.
- Westseite und Südseite im Bereich der beiden grenzbebauten Nebengebäude (blau markiert): Höhe der Einfriedung max. 1,20 m, ausschließlich offene Gestaltung (z.B. wie bereits bestehender Stabmattenzaun).
- Südseite im Pool- und Liegebereich (schwarz markiert): Geschlossene WPC-Elemente, Höhe max. 1,80 m gem. Antrag.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.01.2024 08:41 Uhr