Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes „Feuerwehr Emertsham“ gem. § 30 Abs. 1 BauGB auf dem Grundstück Flnr. 159/1 der Gemarkung Emertsham; Fassung des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.12.2023 ö beschließend 8

Beschluss

Nach eingehender Beratung beschließen die Mitglieder des Gemeinderates die folgenden Beschlüsse:

  1. Der vom Ing.-Büro Romstätter, Traunstein, erstellte Planentwurf zur Aufstellung des qual. Bebauungsplanes „Feuerwehr Emertsham“ sowie die dazugehörige Begründung i.d.F. vom 14.12.2023 werden gebilligt.
  2. Der Planentwurf und die Begründung samt Umweltbericht sind nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
  3. Das Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden) ist gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (öffentl. Auslegung des Planentwurfs) durchzuführen (§ 4a Abs. 2, 3 und 4 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.04.2024 10:00 Uhr