Errichtung einer unterflurigen Körperschallschutzwand entlang des Krafthauses der Stau- und Triebwerksanlage Schermühle auf dem Grundstück Flnr. 219/1 der Gemarkung Tacherting, Schermühle in 83342 Tacherting
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.04.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 13.04.2023 | ö | beschließend | 12 |
Beschluss
Nach eingehender Beratung beschließen die Mitglieder des Bauausschusses, dem Bauvorhaben „Errichtung einer unterflurigen Körperschallschutzwand entlang des Krafthauses der Stau- und Triebwerkanlage Schermühle“ auf dem Grundstück Flnr. 219/1 der Gmkg. Tacherting im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung „Schermühle“ nach § 35 Abs. 6 BauGB das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.05.2023 07:51 Uhr