Vorbereitung der Landtags- und Bezirkswahl am 08. Oktober 2023; Festlegung der Wahlhelferentschädigungen
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 24.08.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 24.08.2023 | ö | beschließend | 9 |
Beschluss
Für die anstehende Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023 wird die Entschädigung je eingesetzten Wahlhelfer auf 65,- € festgelegt. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1
Datenstand vom 22.11.2023 10:39 Uhr