Errichtung eines geschlossenen WPC-Sichtschutzzaunes ohne lebende Einfriedung an der Grundstücksgrenze auf dem Grundstück Flnr. 53/11 Gmkg Emertsham, Witzmoninger Str. 12, 83342 Tacherting/Emertsham


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.12.2023 ö beschließend 6.1

Beschluss

Nach eingehender Beratung beschließen die Mitglieder des Bauausschusses eine Abweichung von der Einfriedungssatzung unter folgenden Voraussetzungen lt. o.a. Darstellung mit Lageplan:
  1. Westseite (orange markiert): Höhe der Einfriedung max. 1,20 m, abwechselnde Gestaltung mit baulichen WPC-Elementen und Begrünung (Hecke) mit einer max. Länge von je 4 m.
  2. Westseite und Südseite im Bereich der beiden grenzbebauten Nebengebäude (blau markiert): Höhe der Einfriedung max. 1,20 m, ausschließlich offene Gestaltung (z.B. wie bereits bestehender Stabmattenzaun).
  3. Südseite im Pool- und Liegebereich (schwarz markiert): Geschlossene WPC-Elemente, Höhe max. 1,80 m gem. Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2024 08:41 Uhr